Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 806/2016 vom 09.11.2016

Wohngeld-Runderlass 6/2016 für NRW veröffentlicht

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) hat am 07.11.2016 den Wohngeld-Runderlass 6/2016 veröffentlicht. Darin wird auf das neue Wohngeld-online Antragverfahren eingegangen. Seit dem 2. November 2016 steht in NRW das Wohngeld-online Antragverfahren auf der Homepage des MBWSV zur Verfügung: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/WgRechner/wogp/cgi/call-TSO.rexx?P(wgrbstrt) 

Nach erfolgter Wohngeldprobeberechnung mit dem Wohngeldrechner kann online ein Wohngeldantrag gestellt werden, indem ergänzende Angaben u.a. zur Person, zu den Haushaltsangehörigen und zur Wohnung eingegeben werden. Das MBWSV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei den von IT.NRW in die Postfächer eingestellten elektronisch gestellten Wohngeldanträgen auch ohne Unterschrift um formelle Wohngeldanträge handelt, die auch als solche anzuerkennen sind. 

Die weiteren Einzelheiten zur Handhabung in der Praxis können dem Erlass des MBWSV entnommen werden. Dieser ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Wohnungswesen abrufbar.

Az.: 20.4.2.4

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