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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 436/2007 vom 11.06.2007
Wohngeld und Leistungen zur Grundsicherung für Arbeit Suchende
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, jüngst auf das Problem des Wechsels von erwerbstätigen Wohngeldbeziehern in das SGB II und der damit einhergehenden finanziellen Belastung der Kommunen hingewiesen. Vergleichberechnungen belegen, dass der Wechsel von Haushalten mit niedrigem Einkommen aus dem Wohngeldbezug in den ergänzenden Bezug des Arbeitslosengeldes II insbesondere wegen der Vollkostendeckung der Unterkunftskosten mit finanziellen Vorteilen verbunden ist. Die kommunalen Spitzenverbände halten daher eine Neudefinition der Schnittstellen zwischen dem Wohngeld und den Leistungen nach dem SGB II für dringend erforderlich.
Ab 2008 wird nämlich die Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften für die Festsetzung der Bundesbeteiligung Ausschlag gebend sein. Zurzeit ist festzustellen, dass bei konstanter oder sogar sinkender Zahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II dennoch Steigerungen bei den kommunalen Unterkunftskosten zu verzeichnen sind. Zwischenzeitlich liegt ein Hinweis aus dem Bundesministerium vor. Zwar können noch keine konkreten Aussagen zu Leistungsverbesserungen im Wohngeld getroffen werden, das Ministerium verweist aber auf den so genannten Erwerbstätigenzuschuss für Geringverdiener, auf den sich der Koalitionsausschuss im Mai 2007 verständigt hat. Dabei soll das Wohngeld für diese Erwerbstätigen wieder die zentrale Leistung für die Unterkunftskosten sein. Der DStGB setzt sich weiter dafür ein, dass Personen nicht nur im SGB II-Bezug sind, um Unterkunftskosten zu erhalten.
Az.: III 810-2