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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 697/2001 vom 20.11.2001
Wohngeld
Zur Durchführung des Wohngeldgesetzes hat das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW den Oberbürgermeistern sowie Bürgermeistern in ihrer Eigenschaft als Bewilligungsbehörden für Wohngeld und als zuständige Stellen i.S. von § 33 Abs. 7 WoGG einen umfangreichen Schnellbrief zugesandt.
Az.: II/1 651-20