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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 495/2022 vom 29.08.2022
Wohnungsbau: BBSR-Studie zur Verteilung des Bauüberhangs
Eine aktuelle Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) für die kreisfreien Städte und Landkreise hat ergeben, dass die meisten von Bauämtern genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen Ende 2021 Berlin (65.800), München (36.600) und Hamburg (26.500) aufwiesen. Dahinter folgen die Städte Frankfurt am Main (15.800) und Leipzig (10.500) und die Region Hannover (9.400). Fast ein Viertel des Bauüberhangs – 205.000 Wohnungen – entfiel auf die 14 deutschen Städte mit mehr als 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Der Bauüberhang betrifft städtische Räume stärker als ländliche: 69,5 Prozent des Bauüberhangs (rund 588.300 Wohnungen) entfielen laut BBSR auf städtische Räume, 30,5 Prozent (rund 258.100 Wohnungen) auf ländliche Räume. Insgesamt belief sich der Bauüberhang laut Statistischem Bundesamt Ende 2021 auf 846.500 Wohnungen. Neben den Großstädten wiesen vor allem das Berliner und das Münchener Umland hohe einwohnerbezogene Werte auf. Hier zog die Nachfrage nach Wohnungen in den letzten Jahren besonders stark an. Auch einige Landkreise im weiteren Umland der beiden Metropolen sowie entlang der Rheinschiene stachen mit hohen Werten hervor.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Die BBSR-Studie zeigt, dass sich der Anteil noch nicht begonnener Bauvorhaben in den letzten Jahren kaum verändert hat. 2021 lag er wie in den Vorjahren bei 40 Prozent. Angesichts weiter steigender Materialkosten, Personal- und Lieferengpässen ist auch in naher Zukunft nicht von einer Verbesserung der Situation auszugehen. Hinzu kommt, dass sich im vergangenen Jahrzehnt der Anteil des Geschosswohnungsbaus an allen Genehmigungen deutlich erhöht hat. Solche Bauvorhaben dauern länger.
Die Zahlen belegen erneut, dass das Problem nicht allein auf der Genehmigungsebene liegt. Im Gegenteil: Insgesamt belief sich der Bauüberhang Ende 2021 auf 846.500 Wohnungen. Um eine Entspannung auf dem zum Teil überhitzten Wohnungsmarkt zu erreichen, bedarf es daher sowohl eines zügigen Abbaus des Bauüberhangs als auch der Schaffung weiterer, insbesondere bezahlbarer Wohnungen. Der DStGB arbeitet diesbezüglich im Bündnis für bezahlbares Wohnen mit, um effektive Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Baulandmobilisierung sowie den Wohnungsbau selbst zu erreichen.
Mit Blick auf bezahlbaren Wohnraum dürfen schließlich auch die über 800.000 leerstehenden Wohnungen, insbesondere in ländlichen Regionen, nicht vergessen werden. Neubau und Bestand müssen gemeinsam in den Blick genommen werden.
Die Pressemitteilung des BBSR mit einer Übersichtskarte ist unter www.bbsr.bund.de abrufbar.
Az.: 20.4.1.2-001/001 ste