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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 73/2021 vom 17.02.2021
Wohnungsmarkt gerät in Bewegung
Während jahrelang die Mietpreise zumindest in den stark nachgefragten Ballungsräumen nur die eine Richtung „nach oben“ kannten, gibt es erste Anzeichen für eine andere Entwicklung. So war nach den Daten des Verbandes der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen (IVD) der Mietpreisanstieg im Jahr 2020 der Schwächste der vergangenen zehn Jahre.
Hintergrund
Hierzu haben nicht nur die Baubemühungen in den Städten und Gemeinden beigetragen, auch wenn diese nach wie vor der Zahl der erforderlichen Neubauten noch z. T. weit hinterherhinken. Auch die weiter andauernde Corona-Pandemie wird die Siedlungsentwicklung innerhalb Deutschlands beeinflussen. Der IVD warnt insoweit im Hinblick auf die Gesamtentwicklung schon vor einem Überangebot an Wohnraum. Doch wie sich die Kosten in den nächsten Jahren tatsächlich entwickeln, ist längst noch nicht ausgemacht.
Sicher wird im Einzelfall auch das Thema der Umnutzung von nicht mehr genutzten Büroflächen zu Wohnzwecken verstärkt in die Diskussion geraten. Nach einem am 5. Februar 2021 vom „Verbändebündnis soziales Wohnen“ vorgelegten Forderungspapier arbeiteten im Jahre 2020 ca. 14,8 Millionen Beschäftigte in Deutschland überwiegend im Büro. Bis zum Jahr 2025 ist nach dem Papier nach ersten Prognosen für Deutschland mit einem Flächenpotential zur Schaffung von ca. 235.000 neuen Wohnungen in bisherigen Büro- und Verwaltungsgebäuden zu rechnen.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Richtig ist, dass der Wohnungsmarkt in Bewegung ist und sich auch der Trend zum Homeoffice nicht mehr zurückdrängen lässt. Als Folge der Corona-Pandemie werden daher Büroangestellte nicht mehr jeden Tag zur Arbeit fahren und längere Wege in Kauf nehmen müssen. Dies kann zu einer Stärkung attraktiver Klein- und Mittelstädte gerade im Umland der Ballungskerne als Wohn- und als Arbeitsstandort führen. Inwieweit aber Büroraum tatsächlich zu Wohnzwecken umgenutzt werden kann und wird, bleibt nicht zuletzt angesichts der damit verbundenen erheblichen Investitionskosten abzuwarten. Es gilt also: Der Wohnungsmarkt ist in Bewegung, die endgültige Entwicklung sowie die Ergebnisse bleiben weiter abzuwarten.
Az.: 20.4.1.2-001/002 mag