Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 264/2022 vom 22.04.2022

Wolfsverordnung NRW in Kraft getreten

Die vom Landeskabinett am 22.03.2022 erlassene neue Wolfs-Verordnung für NRW (Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Wolf (Wolfsverordnung Nordrhein-Westfalen - WolfsVO NRW) ist am 21.04.2022 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht worden (GV. NRW v. 21.4.2022, S. 460 ff.) und am 22.04.2022 in Kraft getreten.

Seit 2018 ist der Wolf nach NRW zurückgekehrt. Die neue Wolfsverordnung soll ein einheitliches Verwaltungshandeln im Umgang mit dem Wolf ermöglichen und Entscheidungen der Naturschutzbehörden erleichtern. Vorausgegangen war eine Verbändeanhörung, in der über 25 Stellungnahmen aus Naturschutz, Jagd und Landwirtschaft ausgewertet und eingearbeitet worden sind.

Durch Präzisierungen sollen bestimmte Problemfälle künftig durch die Verordnung selbst geklärt werden, so dass die für den Naturschutz zuständigen Kreise und kreisfreien Städte nicht in jedem Einzelfall neu zu entscheiden brauchen. Freistellungen von artenschutzrechtlichen Verboten werden vorgenommen bei:

  • Maßnahmen zur Vergrämung zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zum Schutz von Weidetieren,
  • einer Besenderung von Wölfen zu wissenschaftlichen Zwecken und
  • einer erforderlichen Tötung verletzter Tiere.

Über das Vorliegen einer Gefahr für menschliche Gesundheit oder drohende Schäden für die Weidetierhaltung entscheidet künftig das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) als oberste Naturschutzbehörde.

Übergeordnetes Ziel ist es, nach der Rückkehr des Wolfs in seine ursprünglichen Verbreitungsgebiete, die Erfordernisse des Naturschutzes und des Herdenschutzes in Einklang zu bringen und das Leben mit dem Wolf möglichst konfliktfrei zu gestalten.

Die neue Regelung orientiert sich an bereits bestehenden Verordnungen der Länder Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen.

Wichtigstes Mittel zum Interessenausgleich sind Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Weidetierhalter. Seit 2017 fördert das Land durch die „Förderrichtlinien Wolf“ wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen auf mittlerweile einem Drittel der Landesfläche. In den zurückliegenden beiden Jahren wurden jeweils rund 1,5 Millionen Euro abgerufen. Für 2022 sind rund 2 Millionen Euro aus dem Naturschutzetat vorgesehen.

Um Verwaltungsabläufe bei der Antragstellung zu vereinfachen, hat das Land NRW die Förderung zu Jahresbeginn 2022 auf die Landwirtschaftskammer NRW übertragen. Zudem werden seit 2022 im Wolfsgebiet Schermbeck auf einer Fläche von rund 200 Quadratkilometern die Haltungen von Kleinpferden (Ponys), Fohlen und Jungpferden gefördert. Darüber hinaus ist nach Mitteilung des MULNV geplant, die ehrenamtlich tätigen Luchs- und Wolfsberater des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) durch drei feste Stellen zu unterstützen.

Der Bestand der Wolfspopulation umfasst zurzeit einen ortstreuen Wolf in der Senne, ein Rudel am Niederrhein sowie je ein Rudel an den Landesgrenzen zu Rheinland-Pfalz und Belgien.

Az.: 26.0.6-004/002 gr

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