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StGB NRW-Mitteilung 9/2022 vom 18.01.2022
Zahl der Asylanträge gestiegen
Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind 2021 rund 190.800 Asylanträge gestellt wurden (der höchste Stand seit 2017). Rund 148.000 davon waren Erstanträge (der höchste Stand seit 2018). Im Vergleich zum Vorjahr 2020 (102.581 Erstanträge) zeigt sich ein Anstieg um 44,5 Prozent bei den Erstanträgen, die Gesamtzahl aller Anträge (Erst- und Folgeanträge) ist um 68.646 (56,2 Prozent) gestiegen. Die meisten Asylbewerber – mehr als 70.000 – kamen aus Syrien, 31.000 stammen aus Afghanistan. Bei diesem Personenkreis ist zu berücksichtigen, dass frühere Ortskräfte der Bundeswehr und anderer deutscher Institutionen eine Aufnahmezusage haben und deshalb keinen Asylantrag stellen müssen. Seitens des Bundesamtes ist bis Ende 2021 über rund 108.000 Anträge noch nicht entschieden worden. Ein Grund ist die hohe Sekundärmigration innerhalb der EU. Das Bundesinnenministerium und das Bundesamt wiesen darauf hin, dass ein Vergleich mit dem Vorjahr aufgrund der weltweiten Reisebeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wenig aus-sagekräftig sei. Der DStGB hatte bereits im Herbst 2021 auf die steigende Zahl von Asylbewerbern hingewiesen und die Bundes-regierung aufgerufen, auf eine europäische und internationale Lösung für die Aufnahme von Schutzsuchenden hinzuwirken.
Die aktuelle Flüchtlingssituation innerhalb und außerhalb Europas spitzt sich angesichts verschiedener Entwicklungen und Ereignisse zu. Die Lage in Afghanistan, aber auch steigende illegale Grenzüber-tritte, wie an der belarus-europäischen Grenze, sowie illegale Sekundärmigration innerhalb Europas führen zu wieder ansteigenden Flüchtlingszahlen in Deutschland. Sie lassen eine zunehmende Belastung der nicht unbegrenzten Aufnahme- und Integrationskapazität der Kommunen befürchten. Engpässe in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder, der vielerorts angespannte Wohnungsmarkt, Personal- und Platzmangel in Kitas und Schulen sowie zu beobachtende Rückschritte bei der Integration in Arbeit und Gesellschaft stellen Städte und Gemeinden vor enorme Herausforderungen. Betont werden muss aber auch, dass die aktuelle Situation mit Blick auf die rund 148.000 Asylerstanträge in diesem Jahr nicht mit den Jahren 2015/2016 vergleichbar ist.
Vor diesem Hintergrund sollte das bestehende Asylrecht nicht ausgeweitet werden, um nicht eine erneute starke Belastung der Aufnahme- und Integrationskapazitäten in den Kommunen zu riskieren. Vielmehr sollte den Geflüchteten durch schnelle Asylverfahren eine klare Perspektive gegeben werden. Die durchschnittliche Dauer der Asylverfahren ist weiterhin zu lang. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält grundsätzlich an der Trennung von Asyl- und Zuwanderungsrecht fest. Dies gilt auch für die Ausführungen, eine geordnete Zuwanderung als Baustein zur Bewältigung des Fachkräftemangels zu nutzen. Die Ankündigungen zur großzügigen Ausgestaltung des Bleiberechts müssen mit Blick auf mögliche Pull-Faktoren hinterfragt werden. Ein sogenannter „Spurwechsel“ für gut integrierte Menschen sollte einmalig zu einem festen Stichtag möglich sein. Mit Blick auf den aktuellen und auch künftig zu erwartendem Anstieg von Flüchtlingen aus Kriegs- und Krisenländern, Klimaflüchtlingen sowie dem Anstieg der Sekundärmigration innerhalb der EU ist die Bundesregierung aufgerufen, mit aller Kraft weiter auf eine europäische und internationale Lösung für die Aufnahme von Schutzsuchenden hinzuwirken. Es muss endlich gelingen, in Europa zu einer solidarischen und fairen Verteilung von Geflüchteten zu kommen. In der EU sollte dies auf der Basis des unter der deutschen Ratspräsidentschaft vorangetriebenen EU-Asyl- und Migrationspakts geschehen.
Quelle: DStGB Aktuell 0222 vom 14.01.22
Az.: 16.1.1-008/001