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StGB NRW-Mitteilung 288/2019 vom 17.06.2019
Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen gesunken
2018 erhielten in Nordrhein-Westfalen 98 480 Personen Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (sog. Regelleistungen) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 23 965 Personen bzw. 19,6 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.
Die meisten Regelleistungsempfänger/-innen in NRW stammten 2018 aus Asien (53,1 Prozent). Die größte Gruppe an allen Empfängern bildeten dabei Personen aus dem Irak (11,2 Prozent), gefolgt von Personen aus Afghanistan (8,9 Prozent) und aus Syrien (5,4 Prozent). Rund ein Viertel der Empfänger kamen aus einem europäischen Staat außerhalb der Europäischen Union. Personen mit serbischer (5,5 Prozent) und albanischer (3,9 Prozent) Staatsangehörigkeit waren darunter am häufigsten vertreten.
63,9 Prozent der Regelleistungsempfänger waren im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 64 Jahren. Bei 35,2 Prozent handelte es sich um Kinder und Jugendliche (ohne unbegleitet eingereiste Minderjährige aus dem Ausland). Wie in den Jahren zuvor bezogen überwiegend Männer Regelleistungen (61,4 Prozent).
Die Empfänger/-innen verteilten sich auf insgesamt 56 267 Haushalte; 26 477 Haushalte (47,1 Prozent) waren in Gemeinschaftsunterkünften, 19 957 (35,5 Prozent) dezentral (d. h. Unterbringung in angemieteten Wohnungen) und 9 833 (17,5 Prozent) in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht.
Die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beliefen sich in NRW im Jahr 2018 auf rund 910 Millionen Euro; das waren 362 Millionen Euro weniger (- 28,5 Prozent) als im Jahr 2017. Nach Abzug der Einnahmen (z.B. übergeleitete Unterhaltsansprüche, Leistungen von Sozialleistungsträgern) verblieben Nettoausgaben in Höhe von 857 Millionen Euro. (IT.NRW)
Quelle: Pressemitteilung IT NRW Nr. 146 / 19 vom 17.06.2019
Az.: 16.1.3