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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 382/2012 vom 22.08.2012
Zehn-Punkte-Programm zur Energiewende
Bundesumweltminister Peter Altmaier hat ein Zehn-Punkte-Programm zur Umsetzung der Energiewende vorgelegt.
Hervorzuheben ist, dass bereits in dem Kapitel „Grundsätze und Prinzipien“ des Programms die frühzeitige Einbeziehung der Kommunen unterstrichen wird. Aus kommunaler Sicht ist weiter zu begrüßen, dass mit dem Programm die kommunale Forderung nach einer verbesserten Koordinierung der Energiewende aufgegriffen wird. Allerdings müssen Bund und Länder die angekündigte Grundverständigung auch tatsächlich umsetzen und konsequent auf einander abgestimmt handeln. Denn es besteht nach wie vor das Problem, dass die energiepolitischen Interessen und Konzepte von Bund und Ländern teilweise stark voneinander abweichen.
Konkret sind Bund und Länder gefordert, die Einzelmaßnahmen im Rahmen Energiewende wie beispielsweise den Ausbau der Übertragungsnetze besser aufeinander abzustimmen und einen kontinuierlichen Begleitprozess der Energiewende zu organisieren. Auf dieser Grundlage muss dann bei Bedarf nachgesteuert und Anpassungen vorgenommen werden.
Mit Blick auf Altmaiers Vorschläge für eine Eindämmung der Kosten im Rahmen der Energiewende ist festzustellen, dass es aus kommunaler Sicht dringend geboten ist, die Energiewende kosteneffizienter zu gestalten. Im Zuge der weiteren Verfahrensgestaltung für die Förderung der Erneuerbaren Energien ist wichtig, dass unerlässliche Mehrkosten unter allen beteiligten Akteuren gerecht verteilt werden. Die Entlastungen einzelner Verbrauchsgruppen etwa im Bereich der EEG-Umlage oder bei den Stromnetzentgelten dürfen nicht dazu führen, dass die Mitte der Gesellschaft und der Mittelstand die im Rahmen der Energiewende anfallenden Mehrkosten schultern. Ansonsten verliert das Gesamtprojekt Energiewende an Akzeptanz.
Zur Eindämmung der Kosten ist im Übrigen auf die Einsparpotenziale, die in der bedarfsorientierten Netzausbauplanung liegen zu verweisen. Im Rahmen der derzeit erfolgenden Planung zum Ausbau der Übertragungsnetze muss auch geprüft werden, inwieweit mehr dezentral ausgerichtete Energiekreisläufe auf der Basis von intelligenten Verteilnetzen und verbesserten Speichermöglichkeiten den Ausbaubedarf verringern.
Das Zehn-Punkte-Programm zur Energiewende ist im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo und Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Energiewirtschaft abrufbar.
Az.: II/3 811-00/8