Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 312/2017 vom 06.04.2017
Zeitplan für die REGIONALEN 2022 und 2025
Das Landeskabinett hat die zeitliche Abfolge der REGIONALEN beschlossen. Ostwestfalen-Lippe mit den Kreisen Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn sowie der kreisfreien Stadt Bielefeld wird im Jahr 2022 sein Präsentationsjahr durchführen. Das Bergische Rheinland mit dem Oberbergischen Kreis, Teilen des Rhein-Sieg-Kreises und dem Rheinisch-Bergischen Kreis und Südwestfalen mit den Kreisen Soest, Olpe, Siegen-Wittgenstein, dem Märkischen Kreis und dem Hochsauerlandkreis werden im Jahr 2025 die Ergebnisse ihrer REGIONALE-Aktivitäten präsentieren. Die Regionen hatten sich zuvor mit dem Stadtentwicklungsministerium über die zeitliche Reihenfolge verständigt.
Mit den REGIONALEN soll die interkommunale Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden verbessert und dadurch die Regionen, deren Wirtschaft, Stadtentwicklung, Tourismus und Mobilität der Menschen vor Ort gestärkt werden. Die drei Siegerregionen sind Mitte März aus insgesamt sieben Bewerbern ausgewählt worden. Die Kooperationen von Kreisen, Städten und Gemeinden werden mit Fördermitteln des Landes NRW unterstützt.
Ostwestfalen-Lippe ist mit seinen Stadtzentren und dem ländlichen Raum sehr vielfältig aufgestellt. Die Attraktivität der Region soll durch eine gleichmäßigere Entwicklung sichergestellt werden, beispielsweise durch eine verbesserte Daseinsvorsorge.
Die Kommunen im Bergischen Rheinland wollen stärker kooperieren, um ihr Verhältnis zu den großen Städten der Rheinschiene neu zu justieren. So soll in dem ländlichen Raum mit verschiedenen Maßnahmen unter anderem die Wirtschaft gestärkt werden, damit die Region nicht nur als Pendlerregion wahrgenommen wird.
Südwestfalen schließlich möchte verhindern, dass insbesondere junge Menschen die Region verlassen und setzt hierfür ganz auf die Digitalisierung. Beispielsweise sollen mit digitalen Plattformen die Mobilität der Menschen vor Ort erhöht oder die gesundheitliche Versorgung verbessert werden.
Mit den REGIONALEN macht die Landesregierung ein bundesweit einmaliges Angebot für interkommunale Kooperation. Im Rahmen der REGIONALE 2016 hat das Land NRW alleine dem Westlichen Münsterland bislang 114 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Investitionsvolumen ist um ein Vielfaches höher.
Az.: 20.1.12-005/001