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StGB NRW-Mitteilung 254/2020 vom 06.04.2020
Zensus 2021 wird verschoben
Das Ministerium des Innern NRW (IM NRW) teilte mit, dass sich eine Verschiebung des Zensus 2021 wegen der Corona-Krise immer weiter abzeichnet. Dies ist in einer Telefonkonferenz des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefs der Staatskanzleien am 30. März 2020 besprochen worden. Organisatorische und rechtliche Fragen - insbesondere mit Blick auf das Unionsrecht - müssen noch geklärt werden.
Auf welchen Zeitpunkt der Zensus verschoben werden soll, steht ebenfalls noch nicht fest. Es zeichnet sich aber ab, dass mit einer Verschiebung um mindestens ein Jahr zu rechnen ist. Das IM NRW empfiehlt daher, dass bis zur Klärung des weiteren Verfahrens keine finanziellen Verpflichtungen in Bezug auf die Durchführung des Zensus eingegangen werden.
Sobald konkretere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.
Az.: 18.2.3-002/002