Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 521/2022 vom 26.09.2022

Zensus 2022

Die kommunalen Erhebungsstellen (EHST) in Nordrhein-Westfalen hatten am 14.09.2022 einen virtuellen Austausch mit der Projektleitung des Zensus 2022 bei IT.NRW. Dabei wurden von den EHST weiterhin diverse Softwareprobleme dargelegt und die sich hieraus aus Sicht der EHST ergebenden Probleme erläutert. Die Probleme beim Zensus 2022 betreffen aber nicht nur die Kommunen, sondern auch IT.NRW bei der Abwicklung von vorbereitenden und prüfenden Arbeiten für die kommunalen EHST.

Die kommunalen EHST halten nach Würdigung der Inhalte des Austausches mit IT.NRW eine Verschiebung des Abschlusses der Ziel-1-Erhebung (zurzeit 18.10.2022) auf den Termin des Abschlusses der Ziel-2-Erhebung (18.11.2022) für unvermeidlich. Ein weiteres Hinauszögern dieser Entscheidung ist den Beschäftigten in den EHST nicht mehr zu vermitteln.

Die genauen Probleme im Rahmen des Zensus 2022 haben die EHST in einem gemeinsamen Schreiben an Staatssekretärin Dr. Lesmeister, Ministerium des Innern NRW (IM), gesandt.

Mit einem gemeinsamen AG Schreiben hatte sich die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände bereits im Juli 2022 mit den bekannten Problemschilderungen zum Zensus 2022 an die Staatssekretärin des zuständigen IM gewandt.

Die Schreiben sind für Mitgliedskommunen im Intranet unter Fachinformationen – Fachgebiete – Recht, Personal und Organisation – Zensus 2022 abrufbar.

Das Land Nordrhein-Westfalen muss bei unveränderter Terminplanung mit einer Klagewelle der Kommunen gegen die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl rechnen. Zudem hätte eine niedrige amtliche Einwohnerzahl Nordrhein-Westfalens für das Land insgesamt negative Folgen im föderalen Gebilde.

Mit Schreiben vom 26.09.2022 hat IT.NRW mitgeteilt, dass die Amtsleitungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder am 22.09.2022 entschieden haben, dass die Frist für die Feststellung der Existenzen im Rahmen des Zensus 2022 vom 18.10.2022 grundsätzlich bestehen bleibt, d. h. zu diesem Tag wird eine Datenlieferung an das Statistische Bundesamt erfolgen. Die Erhebungsstellen erhalten aber die Möglichkeit, bis zum 11.11.2022 Aktualisierungen im Erhebungsunterstützungssystem (EHU) vorzunehmen, die ebenfalls an das Statistische Bundesamt übermittelt werden. Damit soll den kommunalen Erhebungsstellen ausreichend Zeit gegeben werden, um die Arbeiten abzuschließen.

Az.: 18.2.3-002/002

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