Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 658/2024 vom 07.10.2024
Zensus 2022 – Anhörungsverfahren
Die Geschäftsstelle erreichen erste Anfragen zum weiteren Vorgehen in Bezug auf den Zensus 2022, weshalb wir auf den Schnellbrief Nr. 189/2024 vom 25. Juni 2024 hinweisen möchten. Mit diesem Schnellbrief wurde auch eine FAQ-Liste von IT.NRW übermittelt.
IT.NRW hat in der vergangenen Woche die Anhörungsschreiben an die Kommunen in NRW versandt. Das mit dem Anhörungsschreiben versandte Datenblatt enthält Eckzahlen, anhand derer die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl für die jeweilige Gemeinde nachvollzogen werden können soll.
Sollten hierbei Unklarheiten aufkommen bzw. tatsächliche Zweifel an der Korrektheit der Zahlen bestehen, so dient dieser jetzige Schritt der Aufklärung. IT.NRW hat den kommunalen Spitzenverbänden mitgeteilt, auf Fragen schnellstens einzugehen, damit am Ende ein für alle Kommunen korrekter und nachvollziehbarer Feststellungsbescheid erlassen wird.
Die Geschäftsstelle erhält die Informationen von IT.NRW nur nachrichtlich und kennt keine konkreten Auswertungen und Tabellen in Bezug auf einzelne Kommunen. Aus diesem Grund ist eine Bewertung der Datenblätter in Bezug auf deren Richtigkeit von Seiten der Geschäftsstelle nicht möglich. IT.NRW ist hier als Landesbetrieb für Statistik und durchführende Stelle zuständig und kann etwaige Abweichungen erklären bzw. bei Fehlern diese auch korrigieren. Daher ist eine direkte Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen von IT.NRW erforderlich. Die Kontaktmöglichkeiten sind der folgenden Homepage zu entnehmen.
Az.: 18.2.3-003/001