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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 108/1997 vom 20.02.1997
Zertifizierung von Fachpersonal zur Dichtheitsprüfung
In der neuen Landesbauordnung von NRW, die Anfang 1996 in Kraft trat, wird in § 45 Abs. 5 und 6 eine Dichtheitsprüfung von Kanälen der Grundstücksentwässerung durch sachkundiges Personal gefordert. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen. Dies gilt auch für bestehende Abwasserleitungen.
Aufgrund dieser neuen Regelungen ergibt sich die Notwendigkeit, sachkundiges Personal entsprechend zu qualifizieren. Als Zielgruppe soll hierbei das Personal auf Baustellen angesprochen werden, das bestehende und neue Abwasserleitungen auf Dichtheit prüft und dokumentiert.
Die ATV bietet Interessenten die Möglichkeit, in 5-Tage-Kursen das ATV-Zertifikat zum Sachkundenachweis zur Dichtheitsprüfung zu erlangen. Diese Kurse werden in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Prof. Stein & Partner (S&P) durchgeführt.
Folgender Termine kann genannt werden.:
17. bis 21. März 1997, BEW, Essen-Heidhausen.
Nähere Einzelheiten können Sie bei der Abwassertechnischen Vereinigung e.V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Tel.: 02242 - 872-0, Fax: 02242 - 872 135, erfragen.
Az.: IV/1 de/sb