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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 106/2003 vom 20.01.2003
Zinskonditionen des KfW-Infrastrukturprogramms
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat für ihr Infrastrukturprogramm (Direktkredite) eine Konditionensenkung per 02.01.2003 bekannt gegeben. Die für Auszahlungen ab dem 02.01.2003 gültigen Zinssätze können Sie folgender Tabelle entnehmen:
KfW-Infrastruktur (gesamtes Bundesgebiet) | Zinssatz nominal in % p.a. | Zinssatz effektiv in % p.a. | Auszahlungssatz in % |
- 5jährige Zinsbindung | 3,55 | 3,58 | 100 |
- 10jährige Zinsbindung | 4,10 | 4,14 | 100 |
- 20jährige Zinsbindung | 4,45 | 4,50 | 100 |
Konditionen zum KfW-Infrastrukturprogramm per 02.01.2003 (KfW-Kommunalrundschreiben)
Diese Konditionenänderung gilt nicht für bereits vollvalutierende Darlehen. Alle übrigen Programmbedingungen bleiben unverändert. Für weitere Auskünfte gibt die KfW die Servicenummer 01801/335577 bekannt, per Fax ist sie unter 069/7431-64 355 und per E-Mail unter der Adresse: iz@kfw.de zu erreichen. Im Übrigen sei auf die KfW-Homepage www.kfw.de im Internet verwiesen, wo man unter dem Stichwort "Kreditprogrammkonditionen" die aktuellen Zinssätze abfragen kann - alternativ auch als Abruf per Fax unter der Nummer 069/7431-4214 (Faxgerät auf "Abruf" oder "Polling" stellen).
[Quelle: DStGB Aktuell 0203 v. 10.01.2003]
Az.: IV/1 912-05