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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 899/2003 vom 18.11.2003
Zukunft der Abwasserberatung NRW
Mit Datum vom 30. April 2003 hatte die Abwasserberatung NRW e.V. die Städte und Gemeinden darüber informiert, dass diese als Selbsthilfeinrichtung für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ihr allgemeines Beratungsangebot ab dem 01.01.2005
nur dann aufrechterhalten kann, wenn die Städte und Gemeinden bereit sind, ab diesem Zeitpunkt ein jährliches pauschales Beratungsentgelt zu zahlen.
Der Rücklauf von den Städten und Gemeinden ist bislang überaus positiv. 326 Städte und Gemeinden von insgesamt 396 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben sich bislang zurückgemeldet. 261 Städte und Gemeinden haben eine Finanzierungszusage erteilt. Dieses entspricht einer Zustimmung von 80,06 %. Von den 70 Städten und Gemeinden, die den Antwortbogen bislang nicht zurückgeschickt haben, haben bereits viele Städte und Gemeinden signalisiert, auch noch eine Finanzierungszusage zu erteilen. Damit ist der Fortbestand der Abwasserberatung NRW e.V. ab dem 01.10.2005 grundsätzlich sichergestellt.
Um Mißverständnissen vorzubeugen, wird nochmals auf folgendes hingewiesen:
Die Abwasserberatung NRW e.V. wurde bislang durch das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit einer einmaligen Anschubfinanzierung (bereitgestellt im Jahr 1996) aus GFG-Mitteln finanziert. Das Innenministerium NRW hat keine Möglichkeiten mehr, über die gewährte Anschubfinanzierung im Jahr 1996 hinaus, weitere Finanzmittel aus GFG-Mitteln bereitzustellen.
Eine Dauerfinanzierung der Abwasserberatung NRW e.V. aus Mitteln der Abwasserabgabe ist intensiv geprüft worden, war aber wegen der engen Zweckbindung dieser Finanzmitteln in § 13 Abwasserabgabengesetz des Bundes nicht möglich. Gleichwohl unterstützt das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen die Arbeit der Abwasserberatung NRW e.V. aus Mitteln der Abwasserabgabe bereits heute projektbezogen. Eine solche Unterstützung ist aber nicht für die allgemeine Beratungsleistung der Abwasserberatung NRW e.V. möglich.
Die allgemeine Beratungsleistung kann deshalb ab dem 01.01.2005 nur über die jährlichen Pauschalentgelte der Städte und Gemeinden finanziert und aufrechterhalten werden. Aus Mitteln der Abwasserabgabe können hingegen nur im Einzelfall konkrete Pilotprojekte mit einzelnen Städten und Gemeinden (z.B. Herausnahme von Drainage- bzw. Fremdwasser aus dem öffentlichen Kanalnetz) gefördert werden. Diese projektbezogene Unterstützung der Abwasserberatung NRW e.V. durch das Land NRW ist auch zukünftig (ab dem 01.01.2005) aus Mitteln der Abwasserabgabe grundsätzlich möglich. Die Abwasserberatung NRW e.V. wird daher ab dem 01.01.2005 durch die Städte und Gemeinden einerseits, aber andererseits auch bei Einzelprojekten durch das Land NRW finanziert werden.
Die Abwasserberatung NRW e.V. hat in ihrem Anschreiben um 30. April 2003 schließlich darauf hingewiesen, dass das jährliche Beratungsentgelt über die Abwassergebühren finanziert werden kann, so dass allgemeine Haushaltsmittel nicht in Anspruch genommen werden müssen. Mit Blick auf die Einsparungsmöglichkeiten bei der Überprüfung von abwassertechnischen Baumaßnahmen durch die Abwasserberatung NRW e.V. (Einsparungspotentiale in der Vergangenheit ca. 10 bis 40 %) sowie der Bandbreite und Vielzahl an Standardleistungen der Abwasserberatung NRW e.V. betragen die jährlichen Pauschalentgelte damit lediglich den Bruchteil eines Promills der jährlichen Abwasserbeseitigungskosten.
Für weitere Informationen stehen die Geschäftsführer der Abwasserberatung NRW (Herr Dipl.-Ing. Michael Lange (Tel.: 0211/430 77 20) und Herr Dr. jur. Peter Queitsch (Tel.: 0211/430 77 12) gerne zur Verfügung.
Az.: II/2 20-00 qu/g