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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 436/2001 vom 05.07.2001
Zukunft der Klärschlammverwertung
Die gemeinsame Konferenz der Agrar- und Umweltminister (AMK/UMK) von Bund und Bundesländern hat am 13. Juni 2001 ein Eckpunktepapier für eine zukunftsfähige Agrar- und Verbraucherpolitik verabschiedet. Das Eckpunktepapier stellt die Notwendigkeit einer nachhaltigen Produktion sicherer und hochwertiger Nahrungsmittel in Deutschland heraus. Wegen der besonderen Bedeutung der landwirtschaftlichen Böden für eine Produktion gesunder Nahrungsmittel sei aus Vorsorgegründen sicherzustellen, dass es durch Bewirtschaftungsmaßnahmen wie das Aufbringen von Klärschlamm, Gülle und mineralischem Dünger zu keiner Anreicherung von Schadstoffen im Boden mehr komme.
Die gemeinsame Konferenz der Agrar- und Umweltminister hat damit erneut die aktuelle Diskussion um die Zukunft der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung aufgegriffen und im Ergebnis festgestellt, dass die bislang praktizierte Form der Aufbringung von Gülle und Klärschlamm nicht fortgesetzt werden darf. Das Eckpunktepapier stellt fest, dass die gesundheitliche Unbedenklichkeit aller Nahrungsmittel oberste Priorität habe. Zudem setze nachhaltiges natur- und umweltverträgliches Wirtschaften die Beachtung natürlicher Stoffkreisläufe voraus. Bedenkliche Stoffeinträge in die Umweltmedien Boden, Wasser und Luft müssten im Sinne eines vorbeugenden Umweltschutzes verhindert werden.
Wegen der besonderen Bedeutung der landwirtschaftliche Böden für eine Produktion gesunder Nahrungsmittel sei daher aus Vorsorgegründen sicherzustellen, dass es durch die Aufbringung u.a. von Klärschlämmen zu keiner Anreicherung von Schadstoffen im Boden komme.
In einer Protokollnotiz teilten die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen mit, dass die Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen gänzlich untersagt werden solle. Das Bundesumweltministerium, das Bundesministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie das Land Nordrhein-Westfalen sprachen sich hingegen für eine differenzierte Lösung aus. Danach sei eine Änderung der Klärschlammverordnung vorzunehmen. Es dürften allenfalls noch sehr schadstoffarme Klärschlämme für Düngezwecke zugelassen werden. Die Untersuchungsparameter bei den organischen Schadstoffen müssten erweitert und um Anforderungen an die Hygiene ergänzt werden.
Die Verwertung von Kompost als Düngemittel könne indes bei Einhalten strenger Anforderungen fortgesetzt werden.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin betonte im Anschluss an die gemeinsame Konferenz der Agrar- und Umweltminister, dass künftig strengere Vorgaben an den Einsatz von Düngemitteln zu stellen seien. Trittin: "Wir wollen die Schadstoffbelastung der Böden vermindern, deshalb sollen nur noch Materialien auf Flächen aufgebracht werden, die hinsichtlich ihrer Belastung mit Schwermetallen und organischen Schadstoffen ähnlich gering belastet sind wie die Aufbringungsflächen selbst. Das hat zur Folge, dass zukünftig nur noch extrem schadstoffarme Gülle und Klärschlämme auf Landwirtschaftsflächen eingesetzt werden dürfen." Nach Auskunft des Bundesumweltministerium soll im Herbst dieses Jahres über Grenzwerte, Übergangsfristen und weitere Maßnahmen in einem Symposium und anschließend zwischen Bund und Ländern beraten werden.
Az.: II/2 24-091