Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 285/2004 vom 25.02.2004
Zukunft der Strukturförderung
Die EU-Kommission hat Mitte Februar 2004 ihren Vorschlag zur Reform der EU-Strukturfonds vorgestellt. Danach soll die Strukturpolitik mit 0,46 % des EU Bruttovolkseinkommens mehr Geld als bisher kosten, aber weniger als nach geltendem Rahmen zulässig. Für den gesamten Förderzeitraum werden insgesamt 344,9 Mrd. Euro veranschlagt.
Erhebliche Veränderungen werden durch die Reduzierung der Zahl von EU- Prioritäten und der Gemeinschaftsinitiativen vorgeschlagen. Regionen, die dem sog. statistischen Effekt unterliegen, sollen eine degressive Anschlussförderung erhalten. Sowohl die ländliche Entwicklung soll verstärkt werden als auch die Förderung der städtischen Problemgebiete.
Die KOM schlägt vor, drei prioritäre Ziele für die Regionalförderung aufzustellen, und zwar:
- Konvergenz (Regionen mit Entwicklungsrückstand)
- Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung sowie
- Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Konvergenz umfasst die Regionen mit Entwicklungsrückstand, für die es bei dem Kriterium < 75 % des durchschnittlichen BIP bleibt. Dies sind die Ziel-1 Gebiete. Zu ihnen treten die vom statistischen Effekt betroffenen Gebiete, die als Ziel 1a Gebiete nach denselben Förderregeln behandelt werden, wie die originären Ziel-1 Gebiete. Der unterschied besteht darin, dass sie nur eine degressiv gestaltete Förderung erhalten sollen, die zu Beginn des Förderzeitraumes 85 % und später auf 60 % fallen soll. Die Konvergenzprogramme werden aus dem EFRE, dem ESF und dem Kohäsionsfond finanziert. Sie sollen einen Anteil von 78 % der Strukturfondsmittel binden.
Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung soll den wirtschaftlichen Wandel in städtischen, industriellen und ländlichen Gebieten vorwegnehmen bzw. verträglich gestalten und durch Investitionen in die Ausbildung und das Wissen der Menschen zu höherer Beschäftigung führen (alte Ziele 2 und 3). Für diese Priorität sind 18 % der Mittel vorgesehen. Die Festlegung, in welchen Regionen dieses Förderinstrument Anwendung finden kann, soll sich nach drei Indikatoren richten. Diese sind das BIP pro Einwohner, die Bevölkerungsdichte und die Arbeitslosigkeit. Die Mitgliedsstaaten können innerhalb der in Frage kommenden Fördergebiete gewichten.
Territoriale Zusammenarbeit ist die dritte Priorität, die den europäischen Mehrwert besonders abbilden soll und die die alten Gemeinschaftsinitiativen URBAN und INTERREG integrieren. Die Dotierung dieses Bereiches wird bei 4 % der Strukturfördermittel liegen. Eine wesentliche Absicht ist die Ausdehnung der URBAN Anwendung, die in der Vergangenheit als sehr erfolgreich angesehen wurde. Zudem werden die Entwicklungen in städtischen Problemgebieten als zunehmend förderbedürftig angesehen.
Zusammenfassend stellen sich die Überlegungen der Kommission zur Neuordnung der Strukturpolitik etwas positiver dar, als dies angesichts der wirtschaftlichen Struktur der in diesem Jahr aufzunehmenden Mitgliedsstaaten und der daraus resultierenden Verteilungswirkungen zu befürchten war. Die vom DStGB an die EU-Kommission heran getragenen Vorschläge und Forderungen zur Reform der Strukturfonds finden sich in erheblichen Teilen des vorgelegten Kohäsionsberichtes wieder. Zu beachten ist aber auch, dass die Frage des Umfangs der Strukturfördermittel in einem untrennbaren Zusammenhang steht mit der zukünftigen Ausgestaltung des EU-Haushaltes.
Der gesamte Bericht kann auf der Internetseite der Kommission europa.eu.int/comm/regional_policy/sources/cohesion3_de.htm heruntergeladen werden.
Az.: III 450 - 75