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StGB NRW-Mitteilung 348/2007 vom 24.05.2007
Zukunft des Bürgerfunks
Zu einer Anfrage eines Abgeordneten des Landtages, ob die Zukunft des Bürgerfunks deutschsprachig ist, hat die Landesregierung folgendes mitgeteilt:
„Die Landesregierung hält es für sinnvoll, dass Bürgerfunkbeiträge von einem Großteil der Bevölkerung verstanden werden können. Dies ist bei fremdsprachigen Beiträgen nicht der Fall.
Mit den beiden Fraktionen, die den Gesetzentwurf eingebracht haben, ist die Landesregierung der Meinung, dass eine sinnvolle Förderung der Meinungsvielfalt im Verbreitungsgebiet anzustreben ist. Dies setzt aufgrund der begrenzten Sendezeit voraus, dass die Programmbeiträge im Bürgerfunk von einem Großteil der Bevölkerung in diesem Gebiet verstanden und rezipiert werden können. Meinungsvielfalt dient letztendlich dem Zweck, dass im Rahmen des Meinungsbildungsprozesses im demokratischen Gemeinwesen verschiedene Meinungen aufgenommen und gegeneinander abgewogen werden können. Die Erreichung dieses Ziels ist durch die Ausstrahlung fremdsprachiger Beiträge gefährdet. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Veranstaltergemeinschaft ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann, Programmbeiträge abzulehnen, die den gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprechen. Die Zuweisung von Verantwortung an die Veranstaltergemeinschaften erfordert hier eine Anpassung des Gesetzes, um eine effektive Kontrolle der Einhaltung von Werbe-, Straf- und Jugendschutzvorschriften fremdsprachiger Beiträge durch die Veranstaltergemeinschaften zu gewährleisten.
Wegen der Einzelheiten wird auf die LT-Drucksache 14/4285 verwiesen.
Az.: IV/2 310-10