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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 440/2012 vom 07.08.2012
Zukunft unwirtschaftlicher Telefonie-Universaldienste
Die Deutsche Telekom AG hat der Bundesnetzagentur und den kommunalen Spitzenverbänden mitgeteilt, dass die Erschließung von Neubaugebieten oder die Schließung von Baulücken zur Erbringung des Telefonie- Universaldienstes mittels eines kupferkabelbasierenden Festnetzanschlusses zunehmend unwirtschaftlich wird. Man wolle deshalb künftig erkennbar unwirtschaftliche Erschließungsvorhaben nicht mehr über Verlegung von Kupferkabeln, sondern mittels Installation eines „drahtlosen Festnetzanschlusses“ erbringen. Man wolle sofort mit einer Erprobungsphase des „drahtlosen Festnetzanschlusses“ beginnen und in zunächst 20, dann 100 Neubaugebieten den Telefonie-Universaldienst mittels neuer mobilfunkbasierender Endgeräte erbringen.
Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene haben ihre Bereitschaft erklärt, gegenüber einer kostengünstigen Telefonievariante offen zu sein, sofern sich diese im Rahmen eines durch einen Dritten konzipierte und durchgeführte Erprobungsphase als universaldiensttauglich erweist. Ein ähnliches Verfahren hat sich hinsichtlich des Telefonzellen-Universaldienstes und der Erprobungsphase des Basistelefons bewährt. Seinerzeit wurde im Rahmen einer zwei Jahre dauernden Erprobungsphase die Universaldiensttauglichkeit des Basistelefons überprüft und durch einen mit BNetzA und kommunalen Spitzenverbänden besetzten Beirat begleitet.
Die BNetzA hat sich der Forderung der kommunalen Spitzenverbände angeschlossen. Sie hat der Deutsche Telekom AG darüber hinaus weitere Fragen gestellt, nach deren Beantwortung sie sich zum Ansinnen der Deutschen Telekom AG positionieren wird. Gegenwärtig hat die Deutsche Telekom AG deshalb noch keine Billigung der BNetzA, den traditionellen Kupferkabelanschluss durch einen „drahtlosen Festnetztelefonanschluss“ zu ersetzen, auch nicht in einem „Erprobungsfall“. Über den weiteren Verlauf werden wir berichten.
Az.: III/1 460-15