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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 148/2010 vom 25.02.2010
Zukunftskonzept 2025 für Busse und Bahnen
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr des Landtags hat am 25.02.2010 über einen Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen mit dem Titel „Zukunftskonzept 2025 für Busse und Bahnen im Land NRW: Die Landesregierung muss die öffentlichen Verkehrsmittel vor dem finanziellen Kollaps bewahren!“ beraten. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein unverzichtbares Element der öffentlichen Daseinsvorsorge. Ein leistungsfähiger öffentlicher Personennahverkehr ist eine wichtige Grundlage für die infrastrukturpolitische Wirtschafts- und Standortförderung in Nordrhein-Westfalen.
Die dafür in den nächsten Jahren benötigten Finanzbedarfe sind im Wesentlichen der in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag und anderen erstellten Studie des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zu entnehmen. Diese Studie zeigt deutlich sowohl die zukünftigen Finanzbedarfe als auch die wirtschaftliche Bedeutung des ÖPNV-Sektors für das Land Nordrhein-Westfalen auf.
Auf der Finanzierungsseite des ÖPNV sehen wir insbesondere drei wesentliche Defizite:
- Das sind zunächst die Kürzungen des Bundes bei den Regionalisierungsmitteln. Durch die Vorgaben aus dem Koch-Steinbrück-Papier wurde das ursprüngliche Volumen der Regionalisierungsmittel deutlich reduziert. So waren ursprünglich für das Jahr 2008 rund 7,266 Mrd. € bundesweit an Regionalisierungsmitteln vorgesehen, diese sind mit der Neufassung auf 6,675 Mrd. € reduziert worden. Hier sind die Vertreter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen aufgerufen, für die Zukunft über den Bundesrat für eine nachhaltige und auskömmliche Finanzierung des ÖPNV zu sorgen.
- Hinsichtlich der Finanzmittel nach der Regelung über die Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG zum Ausgleich für ermäßigte Fahrausweise im Schüler- und Ausbildungsverkehr ergeben sich Einnahmeverluste vor allem durch die mangelhafte Anpassung der Kostensätze. Dies ist umso problematischer, als ein Rückgang der Schülerzahlen in Nordrhein-Westfalen nicht zwangsläufig zu einem geringeren Finanzbedarf des ÖPNV führt. Vielmehr führen Maßnahmen wie etwa die Zusammenlegung von Schulstandorten oder die offene Ganztagsschule häufig sogar zu einer Ausdehnung der notwendigen Schülerbeförderung. Aus diesem Grunde plädieren wir dafür, die gegenwärtige Fassung des § 11 Abs. 2 Satz 2 ÖPNV-Gesetz NRW mit der vorgesehenen Kommunalisierung und Pauschalisierung der bisherigen Mittel aus der Ausgleichsleistung nach § 45a PBefG in vollem Umfang von 130 Mio. € (ab dem 01.01.2012) als kommunalisierte Pauschale — wie im Gesetz vorgesehen — umzusetzen. Damit kann dem ÖPNV zielgerichtet vor Ort eine langfristig verlässliche Finanzgrundlage unabhängig von den Berechnungsmethoden des § 45a PBefG gesichert werden.
- Weiterhin sprechen wir uns dafür aus, eine angemessene Fortführung der bisherigen Förderung von ÖPNV-Maßnahmen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu gewährleisten. Eine solche Regelung darf sich nicht nur auf den Zeitraum bis 2019 beschränken, sondern muss so zeitnah wie möglich verbindliche Aussagen zu einer verlässlichen Gemeindeverkehrsfinanzierung im Bereich des ÖPNV über das Jahr 2019 hinaus enthalten. Um eine entsprechende künftige Finanzierung sicherzustellen, rufen wir das Land auf, über Verhandlungen auf Bundesebene für eine verlässliche kommunale Infrastrukturförderung im Bereich des ÖPNV Sorge zu tragen. Daneben muss das Land aber auch eigene Finanzmittel einsetzen, um einen auskömmlichen Finanzierungsrahmen für Investitionen in den Substanzerhalt und Ausbau des kommunalen ÖPNV-Angebots zu gewährleisten.
Az.: III/1 441-50