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StGB NRW-Mitteilung 638/2021 vom 02.11.2021
Zusätzliche ECMO-Plätze in NRW zur Stärkung der intensiv-medizinischen Versorgung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert bis zu 20 zusätzlich geschaffene ECMO-Plätze („künstliche Lungen“) mit einem Zuschuss in Höhe von je 100.000 Euro, einschließlich der erforderlichen Schulungskosten für das Personal. So sollen auch in Zukunft Versorgungsengpässe von ECMO-Plätzen vermieden werden. Zugelassenen Krankenhausträgern wird auf Grundlage einer Billigkeitsrichtlinie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) die Antragstellung für Fördermittel für den Aufbau zusätzlicher ECMO-Plätze ermöglicht.
In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell 206 gemeldete ECMO-Plätze, die gemeldet werden. Das Antragsverfahren für die Förderung von zusätzlich bis zu 20 ECMO-Plätzen soll vom 11. September 2021 bis zum 31.Oktober 2021 stattfinden. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren, das im Zeitraum vom 31. August bis zum 10. September 2021 durchgeführt wurde. Nach dem Antragsverfahren entscheidet das MAGS im Rahmen des pflichtmäßigen Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel über die Leistungen.
Wenn bei COVID-19-Patienten die Lunge versagt, bietet die extrakorporale Membranoxygenierung (ECMO) als externe künstliche Lunge eine Behandlungsoption. ECMO ist ein High-Tech-Verfahren, das in der Intensivmedizin immer häufiger bei Betroffenen mit schwerem Lungenversagen eingesetzt wird. Als Unterstützungssystem pumpt es kontinuierlich Blut aus dem Körper des Patienten, reichert es außerhalb des Körpers mit Sauerstoff an und führt es anschließend in den Blutkreislauf zu-rück. Die Maschine übernimmt teilweise oder vollständig Atemfunktionsleistungen für den Patienten außerhalb seines Körpers. Da der Einsatz dieser “künstlichen Lunge” hochkomplex ist, sind für die Behandlung gut ausgebildete Fachkräfte erforderlich.
(Quelle: MAGS NRW)
Az.: 38.0.13-001/002