Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 212/2018 vom 05.03.2018

Zusätzliche Förderung von Elektrobussen ab März 2018

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat eine eigene Förderrichtlinie für Nahverkehrsunternehmen geschaffen, mit denen die Mehrkosten von Elektrobussen substanziell verringert werden sollen. Die kommunalen Aufgabenträger sind nicht förderberechtigt. Nach der erfolgreichen Förderung von Hybridbussen im öffentlichen Nahverkehr und der Erkenntnis, dass Batteriebusse für bestimmte Einsatzbereiche inzwischen serienreif sind, fördert das BMUB nun die Anschaffung batterieelektrischer Busse mit Mitteln des Energie- und Klimafonds.

Elektromobilität im ÖPNV ist ein wichtiger Baustein für örtlich emissionsfreie nachhaltige Mobilität und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrsbereich. Durch die Elektrifizierung des Straßen-ÖPNV mit Bussen wird die Erwartung verbunden, dass über die Minderung der Treibhausgasemissionen eine Verbesserung der Luftqualität in Städten und eine Reduzierung der Lärmemissionen der Fahrzeuge erreicht wird. Um einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen und zur Verbesserung der Luftqualität und des Lärmschutzes leisten zu können, ist die Umstellung der Busflotten im ÖPNV auf emissionsarme beziehungsweise emissionsfreie Fahrzeuge erforderlich.

Die Anschaffungskosten für Elektrobusse sind allerdings weiterhin sehr hoch und ein wesentliches Hemmnis für die Verkehrsunternehmen, schnell die bestehenden Flotten zu erneuern. Das BMUB will mit einer entsprechenden Förderung einen Anreiz zur Anschaffung von Elektrobussen zur Umstellung von Busflotten geben. Damit unterstützt es die Markteinführung von emissionsfreien Fahrzeugtechnologien und setzt einen wichtigen Impuls zur Modernisierung der Busflotten im ÖPNV.

Konkret fördert das BMUB die Anschaffung von mindestens fünf Elektrobussen pro Antrag mit bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten. Plug-In-Hybridbusse werden wie bisher mit bis zu 40 Prozent der Investitionsmehrkosten gefördert. Förderfähig sind zudem die dazugehörende Ladeinfrastruktur sowie weitere Maßnahmen, die zur Inbetriebnahme von Elektrobussen nötig sind (zum Beispiel Schulungen und Werkstatteinrichtungen). Um neben dem Klimaschutz möglichst große Effekte auch bei der Luftreinhaltung und dem Lärmschutz zu erreichen, werden Elektrobusse, die in Gebieten mit einer Überschreitung der Grenzwerte für Luftschadstoffe eingesetzt werden, bevorzugt gefördert.

Die "Richtlinien zur Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr" treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger im März 2018 offiziell in Kraft und gelten bis Ende 2021. Interessierte Verkehrsunternehmen können ab sofort Projektskizzen einreichen. Anforderungen und Fristen sind ausführlich in den Förderrichtlinien und in dem Informationsblatt für Verkehrsbetriebe erläutert. Die Informationen zur Förderrichtlinie können unter www.bmub.bund.de (Rubrik: Themen / Luft - Lärm - Verkehr / Verkehr) heruntergeladen werden.

Az.: 33.0-003/002

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