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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 347/2023 vom 25.05.2023
Zusätzlicher Stichtag für Anträge nach den Privat- und Körperschaftswaldrichtlinien
Zum 30.06.2023 laufen die Privat- und Körperschaftswaldrichtlinien aus. Der letzte Stichtag zur Projektauswahl wäre der 15.06.2023. Um die Forstämter in die Lage zu versetzen, alle eingehenden Anträge bis zum 30.06.2023 bewilligen zu können, hat der Landesbetrieb Wald und Holz NRW mitgeteilt, mit dem 30.05.2023 einen zusätzlichen Stichtag einzurichten. Der Stichtag 15.06.2023 bleibt bestehen. Förderanträge müssen spätestens zu einem der vorgenannten Stichtage eingereicht werden. Nach dem 30.06.2023 dürfen keine Bewilligungen nach den Privat- und Körperschaftswaldrichtlinien mehr ausgesprochen werden.
Davon unberührt laufen die Vorbereitungen, die Anschlussrichtlinie zeitnah zu veröffentlichen. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV) plant, die Richtlinien zu einer einzigen Richtlinie zusammenzufassen. Es hat in den zurückliegenden Jahren festgestellt, dass die weitaus meisten Förderanträge die Richtlinien für den Privatwald betreffen. Anträge aus dem Kommunalwald gab es nur in weitaus geringerem Umfang. Um die Anzahl an Richtlinien und damit auch den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, werden beide Richtlinien in einer neuen Richtlinie zusammengefasst. Zielgruppe dieser Richtlinie werden die privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sein. Die Besonderheiten den Kommunalwald betreffend sollen jeweils zu den einzelnen Maßnahmen in separaten Punkten erläutert werden. Dadurch soll die Richtlinie vor allem für die privaten Waldbesitzenden leichter lesbar bleiben. Eine Abwertung oder Reduzierung des Förderangebotes für den Kommunalwald soll damit jedoch nicht einhergehen. Der Umfang der Förderangebote soll nach Auskunft des MLV bestehen bleiben.
Es ist vorgesehen, die endabgestimmte Richtlinie schon vor der Veröffentlichung im Ministerialblatt auf der Seite von Wald und Holz NRW bekannt zu machen. Auf dieser Grundlage könnten bereits Anträge gestellt werden. Die Bewilligung darf jedoch erst nach der Veröffentlichung erfolgen. Hierüber wird die Geschäftsstelle zu gegebener Zeit informieren.
Az.: 26.1-009/006