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StGB NRW-Mitteilung 281/2007 vom 23.04.2007
Zusammenarbeit von Schulen und Polizei
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat darüber informiert, dass jede Schule einen persönlichen bekannten Ansprechpartner bei der Polizei habe, der den Schulen mit Rat und Tat zur Seite stehe. Alle Schulen seien sensibilisiert worden, wie wichtig es sei, hinzusehen und schon bei ersten Anzeichen von Gewalt die Polizei anzurufen. Mit zahlreichen Initiativen und Projekten zur Gewaltprävention und zu Verhaltensempfehlungen berate und unterstütze die Polizei die Schulen.
Wie wichtig das Frühwarnsystem gegen Gewalt sei, zeige die Zahl der von den Schulen an die Polizei gemeldeten Verdachtsfälle nach dem Amoklauf in Emsdetten im November 2006. Auffälligen Kindern hätte beispielsweise mit sozialpädagogischer und psychologischer Betreuung geholfen werden können, ihre Aggressionen abzubauen. Wer erste Anzeichen wahrnehme, dürfe sich nicht scheuen, die Polizei zu verständigen. Das diene dem Schutz aller – einschließlich des Täters vor sich selbst. Mobbing und Gewalt bereits im Vorfeld entgegen zu treten, könne dazu beitragen, dass es erst gar nicht zu schwereren Taten komme.
Informationen zu dem bestehenden Programm zur Gewaltprävention können unter www.learn-line.de abgerufen werden. Weitergehende Informationen zur allgemeinen Gewaltprävention sind unter www.polizei-beratung.de zur Verfügung gestellt worden.
Az.: IV/2 241-7/1