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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 419/2007 vom 21.06.2007
Zusammenarbeit von Schulen und Schwimmvereinen
Nach Mitteilung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen sollen die Schulen und Schwimmvereine in Nordrhein-Westfalen zukünftig enger zusammenarbeiten. Das Ministerium verweist in diesem Zusammenhang auf die Rahmenvereinbarung „Schwimmen lernen und Schwimmen können – gut und sicher“, eine Kooperation des Schulministeriums mit dem Deutschen Schwimmverband, dem Landessportbund und dem Schwimmverband NRW.
Die Kooperation sähe u.a. vor, die Qualität des Schwimmunterrichts zu steigern und Schülerinnen und Schülern, die am Ende der vierten Klasse nicht schwimmen könnten, in der Ferienzeit Schwimmkurse anzubieten. Schätzungen zufolge würden bis zu 25 % aller Grundschüler, also rd. 47.000 Kinder, nach der vierten Klasse die Schule als Nichtschwimmer verlassen. Die für die Grundschulzeit vorgesehenen 35 bis 40 Schwimmstunden würden mitunter nicht ausreichen, um allen Kindern das Schwimmen beizubringen. Deshalb seien Ferienangebote geplant und zusätzlich eine Fortbildungsoffensive, die sich vor allem auch an die fachfremd unterrichtenden Lehrkräfte richte.
Außerdem sollen Lehrkräfte und Übungsleiter, die in Schulsportgemeinschaften oder bei außerunterrichtlichen Schwimmangeboten eingesetzt werden, qualifiziert fortgebildet werden und ein Leitfaden für eine intensive Zusammenarbeit von Schulen und Schwimmvereinen entwickelt werden.
Az.: IV/2 241-15/1