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StGB NRW-Mitteilung 96/2001 vom 05.02.2001
Zusammenarbeit zwischen Städten und Gemeinden und VdK
Ende 2000 fand zwischen dem Sozialverband der Kreis- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner (VdK) und dem Städte- und Gemeindebund NRW ein Gespräch statt, um Möglichkeiten einer engeren Kooperation zu erörtern. In diesem Gespräch äußerte der VdK, der nicht nur in allen sozialrechtlichen Fragen vom Schwerbehinderten- bis zum Rentenrecht die rechtliche Beratung und Vertretung sowohl vor den Sozial- , Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht übernimmt, sondern auch als Interessenverband Position im Gesetzgebungsverfahren auf Landes- und Bundesebene zur allgemeinen Sozialpolitik vertritt, den Wunsch, daß auch auf der örtlichen Ebene die Zusammenarbeit zwischen Städten und Gemeinden und den Verbandsgeschäftsstellen des VdK weiter optimiert wird.
Insbesondere wurde angeregt, daß dem Verband, der mit 180.000 Mitgliedern in Nordrhein-Westfalen und über 1 Mio. bundesweit den mitgliederstärksten Sozialverband darstellt, für die Sozialberatung Räume in Rathäusern zur Verfügung gestellt werden. Dies auch vor dem Hintergrund, daß die Rechtsberatung und Vertretung in nahezu allen 52 VdK-Kreisverbänden durch hauptamtliche Mitarbeiter des Verbandes erfolgt und diese Tätigkeit in aller Regel auch der Entlastung der jeweiligen Sozialverwaltungen dient.
Aus Sicht des StGB-Dezernats für Wirtschaft und Soziales sollte die Anregung des VdK aufgegriffen werden, wo immer sich eine derartige Büroeinrichtung anbietet. Ansprechpartner des VdK ist Sozialrechtsreferent Paul Plank beim Sozialverband VdK - Landesverband NRW, Fürstenwall 132, 40217 Düsseldorf, Tel.: 0211/38412-44 (Fax: -66).
Az.: III/2 801