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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 320/2012 vom 18.06.2012
Zusammenlegung der kommunalen Wahlen für NRW im Jahr 2020
Nach den Plänen der rot-grünen Landesregierung sollen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Räte in NRW im Jahre 2020 wieder gemeinsam gewählt werden. Dazu sollen die Amtszeit der im Jahre 2014 zu wählenden Räte einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Amtszeit der im Jahre 2015 zu wählenden Bürgermeister dauerhaft von sechs auf fünf Jahre verkürzt werden. Die erste gemeinsame Wahl fällt dann in das Jahr 2020. Bereits zur nächsten Kommunalwahl im Frühjahr 2014 soll den Bürgermeistern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Amtszeit zu verkürzen, damit die gemeinsame Wahl mit dem Rat schon 2014 erfolgen kann. Die Einzelheiten hierzu stehen noch nicht fest. Innenminister Jäger hat jedoch angekündigt, dass eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung vorgeschlagen werden wird. Die Landesregierung will damit die von der Regierung Rüttgers 2007 durchgesetzte Trennung der Wahlzeiten wieder abschaffen.
Az.: I/2 024-100