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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 230/1999 vom 05.04.1999
Zuschüsse der EU-Kommission im Verkehrssektor
Im Rahmen des Aktionsprogramms auf dem Gebiet des Verkehrs für den Zeitraum 1995 bis 1999 fördert die Europäische Kommission Maßnahmen der Sicherheit des Verkehrs und einer dauerhaften Mobilität. Vorschläge können während des ganzen Jahres 1999 eingereicht werden. Die von der EU-Kommission angestrebten Ergebnisse beziehen sich im Schwerpunkt auf die verstärkte Zusammenarbeit der Kommission mit den Mitgliedstaaten oder mit Drittländern und internationalen Organisationen. Es ist jedoch auch möglich, daß Vorhaben gefördert werden, die der Verbreitung guter Praktiken dienen.
Für Kommunen oder deren Verkehrsunternehmen sind in diesem Rahmen auch einige Zielsetzungen der Kommission geeignet. Dies gilt besonders für die Förderung des intermodalen Verkehrs, des Umweltschutzes, die Förderung der Mobilität Behinderter und die Förderung von grenzüberschreitenden Reiseradfahrwegen sowie die Förderung von Verbesserungen im Personennah- und im Personenregionalverkehr. Die Maßnahmen sollten in den "Aktionsbereichen" Informationskampagnen, Pilot- und Demonstrationsvorhaben, Einrichtung von Netzen, Aus- und Weiterbildung und anderen angesiedelt sein.
Az.: III/1 441-39