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StGB NRW-Mitteilung 695/2014 vom 24.11.2014
Zuschuss für den Energie- und Klimafonds
Der Energie- und Klimafonds (EKF) erhält jährlich einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt. Dies beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 12. November 2014, indem er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung annahm. Dafür stimmten die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD; die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten dagegen. Die maximalen Mehrausgaben sollen im kommenden Jahr 781 Mio. Euro, 2016 höchstens 848,5 Mio. Euro und 2017 maximal 826 Mio. Euro betragen. 2018 könnten es danach bis zu 836 Mio. Euro sein.
Seit 2012 finanziert sich der Energie- und Klimafonds wesentlich aus den Erlösen aus der Versteigerung von Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen (sogenannte CO2-Zertifikate). Die Preise für CO2-Zertifikate sind jedoch seit 2012 „deutlich“ gefallen. Die geringeren Einnahmen des Energie- und Klimafonds würden daher derzeit nicht ausreichen, den notwendigen Finanzierungsbedarf des Fonds zu decken, sodass eine Stärkung der Einnahmeseite erforderlich sei. Die Koalition betonte, dass mit dem möglichen Zuschuss Klarheit über die Finanzierung geschaffen werde. Das diene der Beschleunigung der Energiewende.
Aus kommunaler Sicht ist der Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages ein wichtiger Schritt für eine verlässliche und kontinuierliche Finanzausstattung des EKF. Aus diesen werden schließlich u. a. die nationale Klimaschutzinitiative (NKI) sowie die Kommunalrichtlinie finanziert. Auf diese Weise werden bewährte und effiziente Projekte der Städte und Gemeinden im Bereich des Klimaschutzes gefördert.
Az.: II/3 811-00/8