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StGB NRW-Mitteilung 113/2001 vom 20.02.2001
Zuständigkeit für die Preisüberwachung
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Geschäftsstelle den Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Preisüberwachung vom 30.04.1985 übersandt.
Gegenstand des Verordnungsentwurfs ist zum einen die redaktionelle Anpassung an die inzwischen neu gefaßten Bezugsvorschriften. Zum anderen wird die Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf für die Überwachung des Vollzugs der Preisangabenverordnung in den neuen Medien (insbesondere dem Internet) als Vor-Ort-Zuständigkeit für ganz Nordrhein-Westfalen geregelt. im übrigen herkömmlichen Handel, in Gaststätten, Hotels etc. bleiben die Verfolgung und Ahndung der in der Preisangabenverordnung geregelten Ordnungswidrigkeiten wegen der größeren Ortsnähe wie bisher Angelegenheiten der kommunalen Ordnungsbehörden.
Az.: I/2 102-11