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StGB NRW-Mitteilung 250/2003 vom 17.03.2003
Zuwanderungsgesetz dringend verbesserungsbedürftig
Zur Zuwanderungsdebatte im Bundestag
Das Zuwanderungsgesetz dient nicht zum Selbstzweck. Es muss die Integrationschancen der Zuwanderer verbessern und den Kommunen bei der Bewältigung der Zuwanderungsprobleme vor Ort helfen. Dafür muss der Gesetzentwurf noch dringend verbessert werden, sagte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und im Jahr 2001 Mitglied der Zuwanderungskommission (Süssmuth-Kommission) mit Blick auf die am morgigen 13. März 2003 stattfindende erste Lesung des Zuwanderungsgesetzes im Bundestag.
Landsberg wies auf drei Problembereiche hin, die bei den Städten und Gemeinden zu Mehrbelastungen führen könnten:
Die Zuweisung neuer Aufgaben, insbesondere bei der Arbeitsgenehmigung für Ausländer.
Risiken für die von den Kommunen finanzierte Sozialhilfe durch Veränderungen im Flüchtlingsrecht (z. B. fehlende Möglichkeit einer Arbeitsgenehmigung für viele ehemalige Duldungsinhaber)
Unzureichende Ausgestaltung der Integrationskurse.
Die Integration der Zuwanderer ist von zentraler Bedeutung für unsere Gesellschaft. Deshalb muss es möglich sein, die Haushaltsmittel des Bundes dafür wenigstens zu verdoppeln und170 Mio. € zu Gunsten der Integration umzuschichten, so Landsberg.
Die Kommunen erwarten vom Zuwanderungsgesetz einen Quantensprung bei der von Bund und Ländern finanzierten Integrationspolitik, damit sie langfristig von den wirtschaftlichen und sozialen Lasten in Folge schlechter Deutschkenntnisse, geringerer Schul- und Berufsausbildung und hoher Arbeitslosigkeit von Zuwanderern entlastet werden. Dies entspricht auch den Empfehlungen der Süssmuth-Kommission, ergänzte Landsberg. Mit dem Gesetzentwurf zum Zuwanderungsgesetz werde dies jedoch nur ansatzweise erreicht. Landsberg nannte folgende Kernforderungen, über die sich die Integrationsexperten weitgehend einig seien:
Der Stundenumfang der Integrationskurse darf für Aussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge nicht reduziert werden. Er sollte für alle Teilnahmeberechtigten mindestens 900 Stunden umfassen. Nur so könnten Sprachkenntnisse vermittelt werden, die gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt bieten.
Es dürfen keine Integrationsbedürftige erster und zweiter Klasse geschaffen werden: Auch die schon länger in Deutschland lebenden Zuwanderer müssten ebenso wie die Neuankömmlinge einen Rechtsanspruch auf Integrationskurse erhalten.
Integraler Bestandteil der vom Bund und Ländern geförderten Integrationskurse müssten die notwendigen Rahmenbedingungen sein, wie z. B. vorhergehende Alphabetisierungskurse, Kinderbetreuung und sozialpädagogische Begleitung.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verwies in diesem Zusammenhang auf die sich stetig verschlechternde wirtschaftliche Integration der Zuwanderer:
Die Sozialhilfequote unter Ausländern ist auf 8,3% angestiegen und liegt damit dreimal so hoch wie der einheimischen Bevölkerung (2,8%). 1980 lag die Sozialhilfequote der Ausländer noch bei 1,5 %.
Die Arbeitslosenquote der Ausländer ist nach den soeben veröffentlichten Zahlen der Bundesanstalt für Arbeit im Februar 2003 abermals auf 21,6 % angestiegen. Sie liegt damit 1,4 Prozentpunkte höher als im Vorjahr und ist knapp doppelt so hoch wie die der Gesamtbevölkerung. 1980 lag die Arbeitslosenquote der Ausländer noch bei 5 %. Zusätzlich sind über 56.000 Spätaussiedler arbeitslos gemeldet.
Az.: I 804