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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 185/1999 vom 20.03.1999
Zuweisungen des Landes für neue Medien an Grundschulen
Der Landtag hat im Haushalt 1999 einen Betrag von ca. 2 Mio. DM für die Ausstattung von Grundschulen mit neuen Medien bereitgestellt. Die entsprechenden Mittel werden in diesen Tagen den Bezirksregierungen zur Verfügung gestellt und in einem vereinfachten Zuwendungsverfahren an die Schulträger weitergeleitet. Rechnerisch entfallen auf eine Grundschule ca. 550 DM. Mit der Inanspruchnahme der Mittel verpflichtet sich der Schulträger, mindestens 50 % der Kosten für die Ausstattung zu übernehmen. Eine Kostendeckung kann der Schulträger auch über andere Quellen ermöglichen (Sponsoren, Förderverein der Schule etc.).
Az.: IV/2 240-10