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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 473/2001 vom 05.08.2001
Zuweisungen für das Lernen mit neuen Medien
Zur Förderung investiver Maßnahmen, die der technischen Ausstattung für das Lernen mit neuen Medien an öffentlichen Schulen dienen, werden gem. § 18 des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2001 den Gemeinden und Gemeindeverbänden in Ergänzung mit den Mitteln aus der e-nitiative nrw (Netzwerk für Bildung) pauschale Zuweisungen gewährt. Hierfür erhalten die Gemeinden Mittel in Höhe von 65 Mio. DM. Bei der Verteilung der Mittel sind die Anzahl der Schulen und die Zahl der Schüler und Schülerinnen nach der maßgeblichen Schulstatistik (§ 8 Abs. 4 GFG 2001) zu berücksichtigen. Die Mittel sollen für Internetzugänge und Hardware in den Klassenräumen verwendet werden einschließlich der Vernetzung zwischen den Schulen. Damit auch in kleineren Gemeinden, die beispielsweise nur über eine oder zwei Schulen verfügen, noch nennenswerte Beträge ankommen, ist je Schulträger ein Sockelbetrag von 20.000 DM vorgesehen. Auf die Regierungsbezirke entfallen folgende Beträge:
Bezirksregierung Arnsberg: | 13.838.713,53 DM |
Bezirksregierung Detmold: | 8.421.699,08 DM |
Bezirksregierung Düsseldorf: | 17.133.988,97 DM |
Bezirksregierung Köln: | 15.158.040,25 DM |
Bezirksregierung Münster: | 10.447.558,17 DM |
zusammen: | 65.000.000,00 DM |
Die Liste der GFG-Mittelverteilung für die einzelnen Kommunen, geordnet nach Regierungsbezirken, kann unter der Internetadresse www.e-nitiative.nrw.de/e-infos/erlass01_gfg.htm abgerufen werden.
Az.: IV/2-240-10/3