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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 377/2002 vom 05.07.2002
Zuwendungen des Landes für Betreuungskräfte
Mit Runderlaß vom 14. Juni 2002 fördert das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Fortbildungsveranstaltungen für Betreuungskräfte im Rahmen der verläßlichen Ganztagsangebote ("Schule von acht bis eins", "Dreizehn Plus" und "Silentien"). Nach der Vorstellung des Landes sollen durch die Schulträger Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt werden. Diese sollen einen Beitrag zur Qualitätsverbesserung und Qualitätssicherung der Ganztagsangebote leisten. Dabei sollen die Kooperationen zwischen Schule und Jugendhilfe einerseits, zwischen Lehrerinnen und Lehrern und dem Betreuungspersonal andererseits gestärkt werden. Folgende Aspekte könnten bei der inhaltlichen Schwerpunktsetzung berücksichtigt werden:
- Rechtsgrundlagen einschließlich Versicherungsfragen
- pädagogische Themen (Bedeutung eines Ganztagsangebotes in Schulprogrammen und Schulprofil, Qualität der Hausaufgabenbetreuung, besondere Förderangebote, Prävention, u.a.)
- Erste Hilfe.
Das Land gewährt nach den Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung pro Maßnahme einen Betrag von 300 Euro. Die Mittel sollen als Zuschuß zu den entstehenden Personal- und Sachausgaben verwendet werden. Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger öffentlicher Schulen sowie Träger von Privatschulen.
Die einzelnen Zuwendungsvoraussetzungen und das Antragsverfahren können dem Runderlaß entnommen werden, der im Intranetangebot des Städte- und Gemeindebundes unter Fachinformationen und Service/Schule, Kultur, Sport/Schule/unter dem Stichwort Fortbildungsveranstaltungen für Betreuungskräfte zur Verfügung gestellt ist.
Die Geschäftsstelle weist darauf hin, daß in der Angelegenheit keine Abstimmung mit dem Schulministerium NRW erfolgt ist.
Az.: IV/2-211-13