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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 334/2024 vom 02.05.2024
Zweite Änderung des Landesentwicklungsplans verkündet
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden (GV. NRW. 2024 S. 230). Zuvor hatte der Landtag am 21.03.2024 entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie mit den Stimmen der Regierungsfraktionen sein Einvernehmen zum Verordnungsentwurf in unveränderter Form erteilt.
Mit dieser zweiten Änderung des geltenden LEP NRW wird insbesondere der durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) begründeten Verpflichtung der Bundesländer zur Ausweisung von Flächen für die Windenergie bzw. zur Festlegung entsprechender Teilflächenziele mit Ausweisung konkreter Flächen auf untergeordneter Ebene (§ 3 WindBG) nachgekommen. Neben der Festlegung von Teilflächenzielen für die sechs Planungsregionen in NRW werden mittels der LEP-Änderung gleichzeitig die Flächenkulissen für die Windenergienutzung und Photovoltaik-Freiflächenanlagen maßvoll erweitert (s. zuletzt Schnellbrief Nr. 21/2024 vom 29.01.2024).
Die Verordnung ist am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten.
Az.: 20.0.4-006/001 ste