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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 132/2015 vom 30.01.2015
Zweite Stufe der Evaluation Stärkungspaktgesetz
Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 Stärkungspaktgesetz ist für die freiwillig teilnehmenden Gemeinden zum 31.12.2014 der bisherige Erfolg des Programms zu evaluieren. Die Evaluation findet nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Stärkungspaktgesetz gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden statt. Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) hat die StGB NRW-Geschäftsstelle jetzt darüber informiert, dass mit Blick auf den Ablauf der Evaluation eine Orientierung an der letztjährigen Überprüfung der pflichtig am Stärkungspakt teilnehmenden Gemeinden (Stufe 1) beabsichtigt ist.
Das MIK geht davon aus, dass die Berichte, die die teilnehmenden Gemeinden ihren Bezirksregierungen zum 15.04.2015 erstatten müssen, bis Mitte Mai vorliegen werden und dann mit der Auswertung begonnen werden kann. Sobald belastbare Auswertungsergebnisse vorliegen, sollen diese den kommunalen Spitzenverbänden zur Verfügung gestellt anschließend und auf dieser Grundlage das Evaluationsverfahren durchgeführt werden. Über die weitere Entwicklung wird die StGB NRW-Geschäftsstelle informieren.
Az.: IV/1 904-15/2