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StGB NRW-Mitteilung 641/2015 vom 09.10.2015
Zweite Stufe der Pflegereform
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2015 die zweite Stufe der Pflegereform verabschiedet. Das zweite Pflegestärkungsgesetz soll das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und Pflegende verbessern. Zentraler Punkt ist ein neuer pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Zugleich sollen die bisher drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade ausgeweitet werden. Anfang des Jahres trat das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit beiden Reformen ist eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung verbunden — von 2,05 auf 2,55 % von 2017 an. Beide Erhöhungen bringen zusammen rund fünf Mrd. Euro für zusätzliche Leistungen.
Az.: III 37.0.5.5