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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 381/1996 vom 05.08.1996
Zweite Verordnung über die Höhe der Elternbeiträge nach dem GTK
Die zweite Verordnung über die Höhe der Elternbeiträge nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder ist am 28. Juni 1996 unterzeichnet worden und wird am 01. August 1996 in Kraft treten. Die zweite Verordnung hat folgenden Wortlaut:
"Aufgrund des § 26 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder - GTK - vom 29. Oktober 1991 (GV. NW. S. 380), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 1995 (GV. NW. S. 1204), wird nach Zustimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags verordnet:
Artikel 1
Die Tabelle der Anlage zu § 17 Abs. 3 GTK erhält folgenden Zusatz:
Der Elternbeitrag für die Nachmittagsbetreuung in Kindergärten zur Überbrückung fehlender Kindergartenplätze beträgt 40 v.H. des Elternbeitrages nach der Spalte "Kindergarten".
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. August 1996 in Kraft und am 1. Januar 1999 außer Kraft.
Az.: II 711-2/1