Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 298/2021 vom 17.05.2021

Zweiter ÖPNV-Rettungsschirm soll kommen

Auf Ebene des Bundes haben sich das Verkehrs- und das Finanzministerium über eine Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirms auch im Jahr 2021 geeinigt. Hierzu soll der Bund 1 Mrd. Euro zusätzlich bereitstellen. Auch die Länder haben angekündigt, ergänzend zu den Zusagen des ersten ÖPNV-Rettungsschirms, 1 Mrd. Euro zusätzlich zur Finanzierung der pandemiebedingten Fahrgeldmindereinnahmen im Jahr 2021 beizusteuern.

Nach Berechnungen des Branchenverbands VDV werden die voraussichtlichen Verluste durch fehlende Fahrgeldeinnahmen im Jahr 2021 bei etwa 3,6 Milliarden Euro liegen. In den neun Pandemiemonaten des vergangenen Jahres belief sich der Schaden bereits auf etwa 3,3 Milliarden Euro. Dank des 2020 beschlossenen ÖPNV-Rettungsschirms in Höhe von 5 Milliarden von Bund und Ländern konnten die letztjährigen coronabedingten Verluste der Verkehrsunternehmen weitgehend ausgeglichen werden. Nun ist eine baldige Anschlussregelung für 2021 notwendig.

Die Kabinettbefassung über die Bundesbeteiligung an einem weiteren ÖPNV-Rettungsschirm fand am 12.05.2021 statt, damit der Gesetzentwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause eingebracht und von Bundestag und Bundesrat beraten werden kann. Vorgesehen ist wie 2020 eine entsprechende Erhöhung der Regionalisierungsmittel des Bundes. Eine formale Länder-/Verbändebeteiligung wurde nicht vorgenommen, da es sich nicht um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung handelt. Die Länder steuern ihren Anteil jeweils über den Landeshaushalt bei.

Az.: 33.3.3-001/006

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