Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 568/2014 vom 23.09.2014

Zweites Aufrufverfahren zum Flächenpool NRW

Bis zum 15.12.2014 haben alle Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen die Gelegenheit, Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb des zweiten Aufrufverfahrens für die Teilnahme am Flächenpool NRW einzureichen. Nachdem bereits im ersten Aufrufverfahren (siehe Mitteilung 228 vom 25.03.2014) 20 Kommunen für den Regelbetrieb des Flächenpool NRW ausgewählt wurden, startet jetzt die zweite Bewerbungsrunde.

Insgesamt hatten sich 39 Kommunen mit rd. 707 Hektar Fläche, 170 Standorten und rd. 900 Eigentümern beworben. Die Arbeit in den 20 ausgewählten Kommunen ist bereits aufgenommen worden. Von den Kommunen, die sich innerhalb des ersten Aufrufverfahrens bereits beworben hatten, genügt ein formloses Schreiben an die Geschäftsstelle des Flächenpools, mit der die weitere Gültigkeit der Bewerbung bzw. der Aktualität der Bewerbungsunterlagen bestätigt wird.

Der Flächenpool NRW, das neue Instrument des Landes zur Brachflächenmobilisierung, richtet sich an alle Städte und Gemeinden mit brachgefallenen oder untergenutzten Flächen, deren Wiedernutzung eine Stärkung des Innenbereiches bewirken kann. Die Adresse der Geschäftsstelle des Flächenpools NRW sowie alle Informationen, Formulare und Hinweise zum zweiten Auswahlverfahren finden sich auf der Website des Flächenpool NRW unter www.nrw-flaechenpool.de .

Az.: II gr-ko

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