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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 262/2012 vom 04.04.2012
Zwischenbilanz zum Bildungs- und Teilhabepaket
Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene haben ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepaketes eine positive Zwischenbilanz gezogen. Trotz Startschwierigkeiten und einer Reihe von offenen Umsetzungsfragen in den ersten Monaten sei die Zahl der bedürftigen Kinder und Jugendlichen, für die Leistungen beantragt werden, kontinuierlich gestiegen, stellten der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund fest. Durch die intensive Informationsarbeit von Bund, Ländern und Kommunen gelinge es zunehmend, Kindern und Jugendlichen einen besseren Zugang zu bestimmten Bildungs- und Teilhabeleistungen zu verschaffen. Ziel bleibt es, die Inanspruchnahme weiter zu verbessern.
Nach Umfragen des Deutschen Städtetages und des Deutschen Landkreistages bei rund 70 Städten und 190 Landkreisen haben die Eltern bis zum 1. März dieses Jahres im Durchschnitt für etwa 56 bzw. 53 Prozent der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen Anträge auf Leistungen gestellt. Im Juni 2011 hatte in Umfragen der Verbände die Inanspruchnahme der Leistungen bei 27 Prozent bis 30 Prozent und im November 2011 bei 44 bis 46 Prozent gelegen. Die Durchschnittszahlen beziehen sich auf die Leistungen, die beantragt werden müssen. Das Schulbedarfspaket für Kinder von Hartz IV-Beziehern wurde dabei bewusst nicht hinzugerechnet, weil diese Leistung automatisch ohne Antrag gewährt wird.
Im Durchschnitt wurde mit Stand 1. März 2012 für 56 bzw. 53 Prozent der berechtigten Kinder in den befragten Städten und Landkreisen ein Antrag gestellt. Am stärksten nachgefragt werden Zuschüsse zum Mittagessen. Im Bereich des Sozialgesetzbuchs II (Hartz IV) entfallen hierauf im Durchschnitt rund 42 Prozent aller gestellten Anträge in den Städten und 52 Prozent in den Landkreisen. Am zweithäufigsten werden Zuschüsse zu Ausflügen bzw. Klassenfahrten beantragt. Darauf beziehen sich 27 bzw. 24 Prozent der Anträge der Leistungsberechtigten im SGB II. Für die Teilhabeleistungen — z.B. Vereinsbeiträge, Musikschulen — betragen die Werte 21 bzw. 14 Prozent. Lernförderung und Schülerbeförderung werden nach wie vor mit jeweils rund 5 Prozent nur wenig beantragt — eine Erklärung dafür liegt darin, dass für die Bewilligung von Nachhilfeleistungen in der Regel die Versetzung gefährdet sein muss und Schülerbeförderung in vielen Kommunen bereits kostenlos angeboten wird.
Az.: III 810-2/2