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3G-Urteil stellt Kommunen vor Probleme
Das Verwaltungsgericht Minden hat die 3G-Regel für die Teilnahme an Ratssitzungen für rechtswidrig erklärt.
StGB NRW-Statement
Düsseldorf,
10.09.2021
Das Westfalen-Blatt berichtet über die Folgen der Entscheidung für Städte und Gemeinden. Hauptgeschäftsführer Christof Sommer mahnt in einem Statement gegenüber der Zeitung Regelungen an:
"Die Kommunen haben jetzt ein ernstes Problem. Die Rechtslage ist unklar, weil das Verwaltungsgericht Minden keine Normen außer Kraft setzen kann. Das Urteil und die 3G-Regel des Landes für Ratssitzungen stehen im Widerspruch. Wir brauchen nun schnellstmöglich Klarheit, unter welchen Voraussetzungen kommunale Gremien tagen und Beschlüsse treffen können.
Die Stadt Salzkotten hat inzwischen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt, damit dieses endgültig entscheidet. Wir haben den Städten und Gemeinden empfohlen, bis dahin Beschlüsse mit großer Tragweite zurückzustellen.
Für die Kläger habe ich kein Verständnis. 3G tut niemandem weh. Das Ratsmitglied müsste nur einen Testnachweis vorlegen, mehr nicht. Es grenzt an Rechtsmissbrauch, seine persönlichen Befindlichkeiten höher zu gewichten als das Interesse der Gemeinschaft."
Zum Bericht des Westfalen-Blatts (Bezahlschranke)
Zur Pressemitteilung des VG Minden
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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