Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Abwasserbeseitigung in Privathand käme teurer
Privatisierungs-Option im neuen NRW-Wassergesetz würde zu einer drastischen Gebührenerhöhung führen
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
22.08.2006
Die Abwassergebühren könnten drastisch steigen, wenn das Land NRW seine Pläne für die bevorstehende Novelle des Landeswassergesetzes umsetzt. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf anlässlich einer Anhörung hingewiesen, die das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Beteiligung des Umweltauschusses des Landtages heute veranstaltet. Die Zeche für diese Pläne des Landes zahlen die Bürger und Bürgerinnen.
Das Land plant eine Novelle des Landeswassergesetzes. Die Regelung, die den Privaten den Zugang zur Abwasserbeseitigung eröffnen soll, wird heute bereits vorab mit Experten erörtert. Das Land muss wissen, dass Privatunternehmer, welche die Abwasserentsorgung übernehmen, umsatzsteuerpflichtig sind, stellte Schneider klar. Die Umsatzsteuer treffe aber am Ende die Bürgerinnen und Bürger, die eine entsprechende Erhöhung ihrer Gebührenrechnung zu erwarten hätten. Bisher ist die Abwasserbeseitigung in kommunaler Regie von der Umsatzsteuer befreit - ein Umstand, den auch die Große Koalition in Berlin laut Koalitionsvertrag beibehalten will. Wenn im kommenden Jahr die Umsatzsteuer von 16 Prozent auf 19 Prozent erhöht wird, steigen im schlimmsten Fall auch die Abwassergebühren in diesem Umfang, sofern die Abwasserbeseitigung nicht in kommunaler Verantwortung bleibt, betonte Schneider.
Das Argument, das Gesetz werde lediglich eine Option zur Privatisierung einräumen, sei aus Sicht der Kommunen nicht stichhaltig. Bereits die Option auf Privatisierung setzt das so genannte Steuerprivileg der hoheitlichen Abwasserentsorgung aufs Spiel, so Schneider. Dies sei durch ein Urteil des EuGH aus dem vergangenen Monat noch einmal ganz klar geworden: Das Europarecht zwingt zu steuerlicher Gleichbehandlung privater Wettbewerber und öffentlicher Betriebe.. Wenn die Bürgerinnen und Bürger nicht mit diesen Steuern belastet werden sollten, dürfe das Land diesen Wettbewerb erst gar nicht eröffnen.
Es bestehe auch gar kein Anlass zur Privatisierung, hob Schneider hervor. Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hätten in der Vergangenheit erstklassige Arbeit auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung geleistet und würden dies auch in Zukunft tun. Die Kommunen hätten es geschafft, trotz ständig steigender Anforderungen an die Qualität der Abwasserbeseitigung die Gebührenbelastung der Bürgerinnen und Bürger erträglich zu halten. Es sei nicht erkennbar, was Privatunternehmen hier besser machen könnten. Auch von einem Sanierungs- oder Investitionsstau im kommunalen Kanalnetz könne keine Rede sein. Schließlich seien die Kommunen seit mehr als zehn Jahren in NRW durch die Selbstüberwachungs-Verordnung Kanal verpflichtet, die öffentlichen Kanäle auf Schäden zu überprüfen und gegebenenfalls zu sanieren.
Die Privatisierungsoption, so Schneider, schaffe zusätzliche rechtliche und praktische Probleme. Denn die Kommunen müssten letztlich als Ausfallbürge für den Privatunternehmer einstehen. In diesem Zusammenhang verwies Schneider auf die Erfahrungen anderer Bundesländer. Sachsen und Baden-Württemberg favorisierten eine Privatisierungsmöglichkeit, suchten aber seit fast zehn Jahren nach einer Lösung für die Folgeprobleme. NRW sollte sich ein Vorbild an Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein nehmen. Dort hat man die Probleme erkannt und auf die Privatisierungsoption verzichtet, erklärte Schneider abschließend.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
=> Datenschutz-Hinweise für Empfänger/innen der Benachrichtigungs-Mail