Alkoholprävention wichtig für die Kommunen

Städte- und Gemeindebund NRW fordert rechtssichere Möglichkeit eines Alkoholverbots auf öffentlichen Plätzen

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 01.10.2009

Der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit hat in den vergangenen Jahren so stark zugenommen, dass die Kommunen im Interesse ihrer Bürger dagegen vorzugehen haben. Darauf machte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer, heute in Düsseldorf vor dem Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW aufmerksam. „Es kann nicht sein, dass Müll, Vandalismus oder Belästigung von Passanten in den Innenstädten und Ortskernen zur Regel werden“, so Schäfer.

Insbesondere im Sommer würden Fußgängerzonen, Parks und Grünanlagen oft regelrecht von Alkohol Trinkenden belagert. Die Zahl der mit Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelten Jugendlichen ist von 2000 bis 2007 um fast das Eineinhalbfache - 143 Prozent - gestiegen. Der ausufernde öffentliche Alkoholkonsum habe nicht nur verstärkt nächtliche Ruhestörung zur Folge, sondern gehe auch mit einer Zunahme von Körperverletzungen und anderen Gewaltdelikten im öffentlichen Raum einher, machte Schäfer deutlich.

„Angesichts dieser Entwicklung ist eine neue gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für kommunale Alkoholverbote dringend erforderlich“, machte Schäfer deutlich. Nur so erhielten Städte und Gemeinden den nötigen Handlungsspielraum zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs. Nach der gegenwärtigen Rechtslage können Kommunen in Nordrhein-Westfalen den Alkoholkonsum auf öffentlichen Verkehrsflächen nur dann untersagen, wenn hierdurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird.

Rechtlich problematisch - so Schäfer - sei es hingegen, das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit zu verbieten, solange es noch nicht zu konkreten Belästigungen, Ordnungswidrigkeiten oder auch Gewaltdelikten gekommen sei. Der vielfach gewählte Lösungsweg, im öffentlichen Raum Alkoholkonsum zu verbieten, soweit er geeignet ist, andere erheblich zu belästigen, sei durch aktuelle Entscheidungen süddeutscher Gerichte verbaut. „Es gibt derzeit keine rechtlich abgesicherte Möglichkeit, vorbeugend einzugreifen - aber im Interesse der Bürgerinnen und Bürger brauchen wir sie“, erklärte Schäfer abschließend.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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