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Arbeitsmarktreformen dennoch umsetzen
Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt Wegfall des Optionsmodells - Finanzierungs-Zusage muss eingelöst werden
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
31.03.2004
Auch nach dem Scheitern des Optionsmodells auf Bundesebene hält der Städte- und Gemeindebund NRW an seiner Forderung fest, dass die Kommunen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe dauerhaft und spürbar entlastet werden müssen. Wir nehmen die Bundesregierung beim Wort, dass eine Entlastung von jährlich mindestens 2,5 Mrd. Euro für die Kommunen in Deutschland kommt, erklärte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider , heute in Düsseldorf.
Ebenso halte der Städte- und Gemeindebund an der Forderung nach einer gesetzlichen Revisionsklausel fest, um bei einem Abweichen der Ist-Zahlen von den Schätzzahlen nachsteuern zu können. Auch die Anrechnung von Vermögen und Einkommen der Bezieher von Arbeitslosengeld II sei so zu ändern, dass das Einsparpotenzial von vier Mrd. Euro je zur Hälfte Bund und Kommunen zu Gute komme.
Jetzt müsse kurzfristig Sicherheit für die betroffenen Langzeit-Arbeitslosen in den Kommunen und Regionen des Landes geschaffen werden. Der Städte- und Gemeindebund NRW habe in der gesamten Diskussion um die Arbeitsmarktreform stets ein Zusammenwirken zwischen Kommunen und Arbeitsverwaltung auf gleicher Augenhöhe favorisiert. Diesem Anliegen kommt das im Sozialgesetzbuch II angelegte Modell der Arbeitsgemeinschaft zwischen Kommune und Arbeitsagentur am nächsten, erläuterte Schneider. Derzeit arbeite der kommunale Spitzenverband in Arbeitskreisen auf Landes- und Bundesebene mit Hochdruck daran, Pilot-Arbeitsgemeinschaften zu entwickeln. In Kürze könnten allen Regionen konkrete Ergebnisse zur Verfügung gestellt werden.
Schneider wies darauf hin, dass mit dem Wegfall des Optionsmodells lediglich eine mögliche Aufgabenträgerschaft durch die Kommunen gescheitert sei. Die materiellen Inhalte der Reform - sprich: die Grundsätze des Förderns und Forderns, die Umstellung auf ein bedürftigkeitsorientiertes Arbeitslosengeld II und das gemeinsame Hinwirken von Kommunen und Arbeitsverwaltung auf einer Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt - blieben durch das bestehende Sozialgesetzbuch II erhalten.
Deshalb erwartet der Städte- und Gemeindebund NRW nach den Worten Schneiders weiterhin eine Delegationsermächtigung, mit der die Kreise Aufgaben rund um die Betreuung arbeitsfähiger Sozialhilfe-Empfänger an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weitergeben können, um auf beiden Seiten im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unnötige Kosten zu vermeiden. Zudem müssten die technischen und organisatorischen Voraussetzungen schnellstens geschaffen werden, damit zum 1.1.2005 Zahlungen an die Langzeit-Arbeitslosen geleistet werden könnten.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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