Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Aufnahme der Geflüchteten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Statement der kommunalen Spitzenverbände NRW zu den Ergebnissen des Bund-Länder-Treffens
StGB NRW-Statement
Düsseldorf,
08.04.2022
Zu den Ergebnissen der MPK von Bund und Ländern und nach einem Gespräch mit Ministerpräsident Wüst und weiteren Ministern sagten Oberbürgermeister Pit Clausen, Vorsitzender des Städtetages NRW, Landrat Thomas Hendele, Präsident des Landkreistags NRW, und Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer, Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW:
"Die Städte, Kreise und Gemeinden tun alles, um den Geflüchteten aus der Ukraine schnell zu helfen. Die Aufnahme und Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss daher gemeinsam von Bund und Ländern finanziert werden.
Der Beschluss der MPK sieht feste Pauschalbeträge für die Unterstützung von Ländern und Kommunen vor, insgesamt für NRW knapp 430 Millionen Euro. Wir erwarten, dass das Land diese Mittel schnell und vollständig an die Kommunen weiterreicht. Vor Ort wird die Arbeit geleistet, die Geflüchteten unterzubringen und zu versorgen. Allerdings sehen die Kommunen die Gefahr, dass die vom Bund zugesagte Pauschale nicht auskömmlich ist, da diese von der tatsächlichen Zahl der Geflüchteten entkoppelt ist.
Und es geht auch jetzt schon um Integration, Kita- und Schulplätze sowie Pflege und Betreuung für Menschen mit Behinderung. Sollten die Mittel nicht ausreichen, muss das Land sie mit Landesmitteln aufstocken. Wir brauchen eine Finanzierung, die sich dynamisch der realen Entwicklung anpasst. Dabei geht es z.B. um die Refinanzierung der bereits von den Kommunen geleisteten Maßnahmen, wie gesundheitliche Versorgung und organisierte Infrastruktur, die nach dem MPK-Beschluss nicht von den Bundeshilfen gedeckt werden. Auch bei Einmalhilfen sowie bei den Kosten für die psychosoziale Betreuung ist das Land gefragt. Hier setzen wir auf das Wort des Ministerpräsidenten.
Gut ist, dass die Geflüchteten aus der Ukraine ab 1. Juni in die die Grundsicherung nach SGB II wechseln. Dies bietet im Hinblick auf Lebenshaltungskosten, Arbeitsmarktintegration, Teilhabe und Gesundheitsversorgung die meisten Vorteile.
Leider gibt es bisher keine dauerhafte und nachhaltige Verabredung mit dem Bund über die Finanzierung, die über 2022 hinausreicht. Das schafft Planungsunsicherheit in den Kommunen.“
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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