Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Aufwand für Versorgung und Unterbringung Geflüchteter erstatten
Hauptgeschäftsführer Christof Sommer zur Versorgung von Geflüchteten
StGB NRW-Statement
Düsseldorf,
19.11.2024
Bislang hat das Land Nordrhein-Westfalen 258.000 Menschen aus der Ukraine Schutz gewährt. Die Kommunen blicken mit Sorge auf den Winter. Dazu sagte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer der Rheinischen Post:
"Bis zum Spätsommer waren die Zuzugszahlen relativ moderat. Den Kommunen hat das ein wenig Luft zum Atmen gegeben. Sorgen machen muss uns die Entwicklung in der Ukraine. Der Winter steht unmittelbar bevor und die russischen Angriffe treffen das Land mit unerbittlicher Härte.
Soweit wir das beobachten können, waren Geflüchtete aus der Ukraine von Beginn an sehr mobil. Das könnte sich bald ändern. Vielen wird sich mehr denn je die Frage stellen, wo sie ihre Zukunft sehen und wo sie dauerhaft leben wollen.
Ein zentrales Problem ist und bleibt der fehlende Wohnraum. In vielen Kommunen gibt es keine bezahlbaren Wohnungen. Selbst gut integrierte Flüchtlinge können dann die Sammelunterkunft nicht verlassen, weil sie woanders nicht unterkommen. Neu hinzukommende Flüchtlinge verschärfen das Problem, auch bei geringeren Zahlen. Und Konkurrenz um Wohnraum ist zudem ein Nährboden für soziale Spannungen.
Auch bei Kita- und Schulplätzen müssen die Kommunen notgedrungen improvisieren. Die Kinder kommen mit Fluchterfahrung und können sich noch nicht auf Deutsch verständigen. Um sie in den Alltag zu integrieren, braucht es mehr Personal und zusätzliche Räumlichkeiten, in vielen Fällen sind die Beschäftigten längst am Anschlag.
Entscheidend bleiben für uns zwei Dinge: Erstens müssen der Bund und Europa Zuwanderung endlich begrenzen und steuern. Zweitens dürfen die Kommunen nicht weiter auf den Kosten sitzen bleiben, sie sind finanziell längst am Limit. Regelmäßig gehen die Städte und Gemeinden in Vorleistung und bekommen den Aufwand nur zum Teil erstattet.
Jüngstes Beispiel dafür ist eine längst fällige Aktualisierung im Flüchtlingsaufnahmegesetz: Für jeden Geflüchteten steht den Kommunen eine Pauschale zu, die die Kosten für Versorgung und Unterbringung ausgleicht. Die Preissteigerungen der vergangenen Jahre will das Land aber nur zu zwei Dritteln auffangen, der Rest bleibt an der Kommune hängen. Da kommen in einer Kommune übers Jahr schnell sechsstellige Beträge zusammen.
Die Städte und Gemeinden fordern außerdem eine Erstattung der Kosten für unbelegte Plätze in kommunalen Unterbringungseinrichtungen. Das Aufnahmesystem muss auf Schwankungen vorbereitet sein, jederzeit können Kriege oder Katastrophen neue Flüchtlingsbewegungen auslösen. Dafür müssen wir Vorsorge treffen und eine gewisse Zahl an freien Plätzen auf Reserve halten, sonst müssen wir wieder aus der Not heraus Turnhallen und Hotels belegen. Aber für leere Betten bekommen die Kommunen bislang keinen Cent."
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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