Ausführungsgesetz für den Ganztag überfällig

Präsident Prof. Dr. Christoph Landscheidt: Kommunen beim Ausbau nicht im Stich lassen

StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 06.05.2024

Um den Rechtsansprach auf Ganztag umzusetzen, braucht es ein Ausführungsgesetz. Entgegen aller Ankündigungen hat die Landesregierung noch keine gesetzliche Regelung vorgelegt.

Dazu sagte Präsident Prof. Dr. Christoph Landscheidt der Rheinischen Post:

"Dass wir in NRW fast drei Jahre nach Verabschiedung des Rechtsanspruchs immer noch kein Ausführungsgesetz haben, ist für die Kommunen nicht akzeptabel. Mehrfach hat die Landesregierung uns versichert, dass es bald kommt, nun ist völlig offen, ob es überhaupt ein Gesetz geben wird. Und gleichzeitig wird von den Kommunen erwartet, dass sie ohne Kenntnis der Rahmenbedingungen weiter ausbauen und Plätze schaffen.

Das wird viel Geld kosten und die ohnehin prekäre Finanzlage der Städte und Gemeinden drastisch verschärfen. Die seit Jahren unterfinanzierten Kommunen wissen schon heute nicht mehr, wie sie ihren Aufgaben gerecht werden sollen.

Ganz offensichtlich sucht die Landesregierung nach einem Weg, das schmerzhafte Thema Konnexität zu umgehen. Mit einem Ausführungsgesetz würde es sich dazu verpflichten, die Kosten zu übernehmen. Wenn es die Kommunen nun mit dem Ausbau allein lässt, wird das bei allen am Ganztag Beteiligten viel Ärger hervorrufen."

Zum Bericht der Rheinischen Post

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