Ausstieg aus der Braunkohle nur mit den Kommunen

Städte- und Gemeindebund NRW fordert rasche gesetzliche Regelung, Infrastrukturprogramm und Einbindung in die Planung

StGB NRW-Pressemitteilung
Grevenbroich, 17.06.2019

Das Rheinische Revier steht durch den Ausstieg aus Braunkohlenabbau und -verstromung vor einem historischen Umbruch. "Die betroffenen Gemeinden brauchen jetzt schnellstmöglich Planungssicherheit und vor allem ein Mitspracherecht bei der Gestaltung ihrer Zukunft", forderte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer, heute in Grevenbroich vor dem Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes.

"Die Weichen für den Kohleausstieg sind gestellt, nun muss die Bundesregierung mit klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass die Verantwortlichen vor Ort den Umbruch mit konkreten Projekten in Angriff nehmen können", sagte Schäfer. Zunächst müsse dazu das Strukturstärkungsgesetz vorgelegt sowie in Abstimmung mit Ländern und Kommunen verabschiedet werden.

"Planungssicherheit ist für uns jetzt das A und O", betonte Schäfer. "Um Neues aufzubauen, müssen wir wissen, wann das Alte weichen wird." Daher brauche man rasch Klarheit, wann welche Kraftwerke und Tagebaue stillgelegt werden. Verlässliche rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen seien auch zwingende Voraussetzung, um die für NRW vorgesehenen Soforthilfen in Höhe von 90 Millionen Euro in sinnvolle Strukturprojekte investieren zu können.

"Eine ganze Region braucht neue Perspektiven, denn voraussichtlich 25.000 Arbeitsplätze werden verlorengehen", gab Schäfer zu bedenken.  Umso mehr sei nun eine kluge Planung erforderlich, die mit dem Potenzial vor Ort bestens vertraut sei. "Keiner kennt die Möglichkeiten der Region besser als die betroffenen Städte und Gemeinden", betonte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes.

Die Kommunen vor Ort müssten daher in die Arbeit der zentralen Planungs- und Vergabestelle einbezogen werden, forderte Schäfer. Derzeit ist vorgesehen, Koordination und Projektentwicklung bei der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) anzusiedeln. Bislang besitzen Städte und Gemeinden in der vor Jahren gegründeten ZRR kein Mitspracherecht. Gesellschafter mit kommunalem Bezug sind ausschließlich die Kreise.

"Wer aus der Ferne am Reißbrett plant und nicht weiß, wie es auf der operativen Ebene vor Ort aussieht, kann nur scheitern", warnte Schäfer. "Es liegt doch auf der Hand: Städte und Gemeinden müssen über ihre eigene Zukunft mitbestimmen können."

Das Überleben der Region hänge davon ab, ob es gelinge, neue wirtschaftliche Aktivität zu generieren und Unternehmen anzusiedeln. Hier sei auch das Land gefordert. Mit einfacheren Planungs- und Genehmigungsverfahren müssten Kommunen in die Lage versetzt werden, Gewerbe- und Industrieflächen deutlich schneller auszuweisen. In der kommunalen Praxis werde mit den Landesbehörden wegen allzu enger Vorschriften vielfach beispielsweise um Ausgleichsflächen oder die Vorgaben des Regionalplans gerungen.

"Wir sollten alles dafür tun, um Unternehmen und guten Ideen den Start im Rheinischen Revier zu erleichtern", betonte Schäfer.  So könnte die Region als Sonderentwicklungsgebiet deklariert werden, in dem bestimmte Bundes- und Landesvorschriften nur eingeschränkt gelten.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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